Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ fasst Förderung für Energieeffizienz zusammen
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden zusammengefasst.
Mit der BEG wurden zu Jahresbeginn die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengefasst. Dazu gehörten u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Die neue BEG ist in drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Zu den mit der BEG EM geförderten Einzelmaßnahmen gehört beispielsweise der Wechsel von Heizsystemen. Hierfür können seit Januar 2021 Zuschüsse beim BAFA beantragt werden.
Ab Juli 2021 ist der Start der Förderung im Rahmen der BEG NWG und BEG WG in der Zuschuss- und Kreditvariante sowie der BEG EM in der Kreditvariante geplant. Diese sollen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt werden.
Ab 2023 sollen die drei Förderprogramme wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW erfolgen.
Die Antragsberechtigung für die Förderung besteht für Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.