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Deutschland ohne EEG: Was wäre wenn…?

In den aktuellen Sondierungsgesprächen fällt auffällig häufig die Forderung nach einer Abschaffung der EEG-Umlage. Wir möchten hier einmal zur Diskussion stellen, welche Auswirkungen derartige Maßnahmen haben könnten. 

Wie sähe die Welt ohne das EEG aus? In der aktuellen Diskussion wird aktuell von Seiten der verschiedensten Stakeholder immer wieder die Forderung nach einer Abschaffung der EEG-Umlage laut. Da die EEG-Umlage die Basis für sämtliche Förderungen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien darstellt, könnte damit sogar das EEG insgesamt in Frage gestellt werden. Wir versuchen einen Blick in diese undurchsichtige Glaskugel und betrachten nachfolgend einmal einige mögliche Folgen für Industrieunternehmen

Die Jahre 2020 und 2021 waren für Industrieunternehmen, die die EEG-Privilegien Eigenerzeugung, Eigenversorgung oder Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) in Anspruch nehmen, vielfach geprägt von dem Erfordernis der Aufstellung des korrekten Messkonzeptes. Es wurde viel Geld in geeignete Zähler investiert und teilweise tagelange Produktionsstillstände in Kauf genommen (z.B. für Wandlereichungen). Heerscharen von Beratern sowie ganze Abteilungen bei BNetzA, BAFA und den ÜNBs haben sich lange Zeit mit nichts anderem beschäftigt. Viele Unternehmen sind Ende des Jahres 2021 deswegen unter Zeitdruck, denn spätestens zum 1. Januar 2022 muss das Messkonzept dann vorgelegt werden. 

Doch wozu eigentlich? Ursprünglich sollte das Messkonzept die korrekte Drittmengenabgrenzung zum Erhalt der Privilegien in der Zukunft absichern sowie die Rückforderung nicht korrekt abgegrenzter, privilegierter Strommengen für die Vergangenheit ausschließen. Würde die EEG-Umlage in Zukunft ersatzlos wegfallen, entfiele auch ein Großteil der Funktionen des mühsam aufgebauten Messkonzeptes. Positiv verbliebe dann vor allem die Möglichkeit zur Nutzung des Messkonzeptes als Grundlage des Controllings im Rahmen des Energiemanagements oder teilweise für andere Privilegien wie bspw. bei der Stromsteuer. Hauptzweck des Messkonzeptes wäre dann im Wesentlichen die Rechtfertigung der Vergangenheit, die ins Verhältnis zu den teilweise weitreichenden Investitionen aus Unternehmensmitteln und Steuergeldern zu setzen wäre. 

Darüber hinaus würde eine Abschaffung der EEG-Umlage grundsätzlich das in die Tat umsetzen, was bereits bei Einführung des CO2-Preises erklärte Idee war. Der CO2-Preis soll langfristig die EEG-Umlage als Steuerungsinstrument beim Energieverbrauch ablösen. Hiermit sollte unter Anderem ein wesentlicher Kritikpunkt an den EEG-Privilegien ausgemerzt werden, nämlich, dass diese nicht oder nicht ausreichend zwischen Energie aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen differenzieren. Wie dieses Problem mit dem CO2-Preis als sog. Input-Belastung gelöst werden könne, wurde in diversen Studien umfassend geprüft und letztlich für umsetzungsfähig bewertet.  

Was unserer Meinung im Vorfeld bislang weniger eingehend bewertet wurde, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Wechsels von EEG-Umlage und ihren Privilegien auf CO2-Bepreisung. Diese werden voraussichtlich die Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen tiefgreifend verschieben. So profitierten aufgrund des bestehenden sog. Carbon-Leakage-Risikos aktuell beispielweise rund 220 Branchen von der Besonderen Ausgleichsregelung. Auch beim CO2-Preis wird ein solches Carbon-Leakage-Risiko gesehen. Allerdings sieht die extra für die Entlastung betroffener Unternehmen geschaffene Verordnung BECV eine Entlastung nur für rd. 60 Branchen vor. Auch wenn die Verbände bisher nicht in der BECV berücksichtigter Branchen noch Aufnahmeanträge stellen dürfen, sind die Kriterien so hoch, dass zu erwarten ist, dass es viele heute noch BesAR-privilegierte Unternehmen nicht in die Liste schaffen werden. 

Zudem orientiert sich Belastung bzw. eine etwaige Privilegierung und deren Höhe nicht mehr an der verbrauchten Strommenge, sondern an dem Verbrauch von den vom nationalen Emissionshandel erfassten Energieträgern, vielfach Erdgas. Da auch innerhalb der Branchen die Versorgungskonzepte oft sehr unterschiedlich, z.B. mit Fokus eher auf Strom oder eher auf Erdgas, angelegt sind, werden sich wahrscheinlich hier ebenfalls deutliche Verschiebungen zeigen. Besonders gut dastehen werden voraussichtlich diejenigen Unternehmen, die bereits jetzt Energieträger einsetzen, die vom CO2-Preis nicht erfasst sind, z.B. Photovoltaik oder Biomasse wie Altholz, oder die bestehende Anlagen auf einen nicht belasteten Energieträger umrüsten können. 

Die Entwicklungen der kommenden Wochen und Monate sollten daher alle Industrieunternehmen genau verfolgen. Sollten sich neue Tendenzen herausbilden, werden wir diese an dieser Stelle für Sie beleuchten. 

Autor: Jens Nünemann (RGC)
            Dr. Franziska Lietz (RGC)