Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus Erneuerbaren Energien veröffentlicht, zu dem am 9. November 2022 eine Anhörung stattfindet.
Mitte Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger (Gas und Wasserstoff) und für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden sollen. Zum Gesetzesentwurf geht es hier.
Geplant ist, dass voraussichtlich bis zum 1. Januar 2024 ein weiteres Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger (Gas und Wasserstoff) sowie ein neues Herkunftsnachweisregister für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen wird. Mit dem Gesetz sollen unionsrechtliche Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 umgesetzt werden.
Bisher gibt es beim Umweltbundesamt ein Herkunftsnachweisregister für EE-Strom, das gerade im Zusammenhang mit PPA-Verträgen (weitere Info´s gibt es hier) und dem neuen Gegenleistungsprinzip (weitere Infos gibt es hier) für viele Unternehmen von außerordentlicher Brisanz ist.
Autorin: Annerieke Walter