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Nach der Ausrufung der Alarmstufe sind wir nur noch einen Schritt vom Eingreifen des Preisanpassungsrechts im EnSiG entfernt. Diesen drastischen Schritt gilt es unserer Ansicht nach, zu vermeiden! Es gibt zielführendere und weniger belastende Möglichkeiten!

Mit der Novelle des EnSiG (RGC berichtete) wurde in § 24 ein gesetzlich geregeltes Preisanpassungsrecht für Gasversorger eingeführt.

Danach sind Gasversorger berechtigt, ihre Gaspreise anzupassen – also zu erhöhen -, wenn die Alarm- oder die Notfallstufe ausgerufen ist und zugleich die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen festgestellt hat. Die Lieferanten dürfen dann ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau“ anpassen.

Die Angemessenheit wird zwar durch die für die Lieferanten konkret entstandenen Mehrkosten beschränkt, dennoch handelt es sich hier um einen der weitreichendsten Eingriffe in die Vertragsfreiheit, der in Bezug auf Energielieferverträge denkbar ist. Es passiert hier nichts anderes, als dass das Preis- und Beschaffungsrisiko, welches die Lieferanten nach der vertraglichen Konzeption in vollem Bewusstsein der Konsequenzen auch bei Änderung der Marktlage übernommen haben, nun in vollem Umfang den Letztverbrauchern auferlegt wird.

Eine so drastische Verlagerung von Risiken führt dazu, dass vor allem Mittelständler ab Eintritt des Preisanpassungsrechts – trotz Bestrebungen wie Energiebeihilfen – in ernste wirtschaftliche Bedrängnis geraten können. Lieferketten könnten abreißen und ganze Branchen könnten ihre Produktion einstellen müssen, sodass insgesamt mit unkalkulierbaren volkswirtschaftlichen Folgen zu rechnen wäre. Außerdem wäre mit einer Prozessflut zu rechnen. Kein Unternehmen wird darauf verzichten können, die Rechtmäßigkeit der Preisanpassung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Angesichts dieser dramatischen Folgen sollten unserer Ansicht nach dringend Alternativen geprüft werden, die zwar massenhafte Gasversorgerinsolvenzen verhindern, aber auch der ohnehin durch die Krise stark belasteten Wirtschaft nicht in den Rücken fallen und dazu noch die Gerichte übermäßig belasten. Damit ist niemandem geholfen!

Es sollten daher dringend andere Maßnahmen geprüft werden. Insbesondere käme eine umlagen- oder steuerfinanzierte Unterstützung von Gasimporteuren in Betracht, die infolge von Importausfälle durch hohe Kosten für die Ersatzbeschaffung wirtschaftlich gefährdet werden.

Autoren: Dr. Franziska Lietz
                 Yvonne Hanke
                  Prof. Dr. Kai Gent


Die Durststrecke ist vorbei, endlich wieder ein RGC-Kanzleiforum live!

Und das wird allerhöchste Zeit. Denn einerseits haben wir Sie persönlich hier bei uns in Hannover schmerzlich vermisst. Und andererseits stehen Sie vor der Aufgabe, Ihr Unternehmen bestmöglich durch die Energiekrise zu führen, dies erst recht, nachdem gestern die 2. (Alarm-)Stufe des Gas-Notfallplans ausgerufen wurde. Dabei können Sie wie gewohnt auf schnelle und praxisorientierte Hilfe von RGC setzen. Auf unserem 17. RGC-Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 9. September 2022 in Hannover bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor!


Unsere Themen: 
mit welchen politischen und regulatorischen Maßnahmen zur Krisenbewältigung  zu rechnen ist, Elektrifizierung mit Wind und PV, Überlegungen zur Gasautarkie, Transformation von industrieller Prozesswärme und Strategie/To Do´s der Industrie für das Worst-Case-Szenario.

Unsere externen Referenten: Lars Bobzien (Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, angefragt), Nadja Kampf und Jürgen Nordlohne (Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau), Eva Schreiner (VEA), Prof. Dr.-Ing. Richard Hanke-Rauschenbach (Leibniz Universität Hannover)
und Carsten Herber (K+S AG, angefragt).

Bei unseren Live-Kanzleiforen darf unser traditionelles Come-Together natürlich nicht fehlen. Füllen Sie mit uns am Vorabend unseres Kanzleiforums Ihre persönlichen Speicher bei Musik, BBQ-Buffet & Drinks im Acht & Siebzig auf. Musikalisch knüpfen wir an unsere Einweihungsparty in der Drostestraße an. Dort hat uns Robin Gierschik, ein aufstrebender Singer & Songwriter, absolut begeistert. Außerdem haben wir einen bekannten DJ engagiert.

Das Kanzleiforum ist Bestandteil unseres Klima-Netzwerks „RGC-Praxisforum Zukunft“. Für die Netzwerkmitglieder ist die Teilnahme an unserem Forum garantiert und wir kommen noch einmal gesondert auf Sie zu.

Alle anderen Interessenten sollten sich schnellstmöglich anmelden, da die Plätze begrenzt und erfahrungsgemäß sehr begehrt sind. Zur Anmeldung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung geht es hier. Die Teilnahmegebühr haben wir auf den Selbstkostenpreis von 289,00 € zzgl. USt. begrenzt.

Im Tagungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort „RITTER GENT COLLEGEN“ zu reduzierten Tarifen reserviert. Das Hotel bittet um Nutzung dieses Buchungsformulars.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Hannover!

Ihr RGC-Team

Mit der sehr wahrscheinlich kurzfristigen Ausrufung der sog. Alarmstufe drohen Preiserhöhungen im Gasbereich: Was sollen Industrieunternehmen hierbei beachten?

Mit der Novelle des EnSiG (RGC berichtete) besteht nunmehr ein gesetzlich geregeltes Preisanpassungsrecht für Gasversorger.

Das neue Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG setzt voraus, dass die Alarm- oder die Notfallstufe nach der SOS-Verordnung ausgerufen ist und zugleich die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt hat. Ist dies der Fall, haben die „hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen“ entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden „auf ein angemessenes Niveau anzupassen“.

Mit der Zuspitzung der Gasversorgungslage in Deutschland wird die Ausrufung der Alarmstufe nach der Security-of-Supply-Verordnung immer wahrscheinlicher. Vielfach wird berichtet, dass dies schon in den nächsten Tagen passieren wird. Da die Ausrufung der Alarmstufe (neben der Feststellung einer Reduzierung der Gesamtgasimportmengen) die größte tatbestandliche Hürde eines Preisanpassungsrechtes ist, ist davon auszugehen, dass ab diesem Zeitpunkt viele Versorger versuchen werden, gegenüber ihren Kunden die Preise zu erhöhen.

In formeller Hinsicht ist eine Preisanpassung nur wirksam, wenn diese dem Kunden rechtzeitig vor Eintritt mitgeteilt und begründet wurde. Die Preisanpassung wird frühestens am Tag nach dem formell korrekten Zugang wirksam. Gegenüber Letztverbrauchern im Sinne des § 41 Abs. 5 EnWG beträgt die geltende Unterrichtungsfrist einheitlich eine Woche.


Inhaltlich
darf die Preiserhöhung nicht „unangemessen“ sein. D.h. es dürfen nur die Mehrkosten einer aufgrund der Reduzierung der Gesamtgasimportmengen erforderlich werdenden Ersatzbeschaffung des an den konkreten Kunden zu liefernden Gases weitergegeben werden.

Jedenfalls wenn – wie wohl in aller Regel – das (sonst als Kunde unverzüglich auszuübende) Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt werden soll, raten wir dringend dazu, dem Preiserhöhungsbegehren zu widersprechen. Wir erwarten, dass die Preiserhöhungsbegehren qualitativ und inhaltlich sehr unterschiedlich ausfallen werden. Darauf kann man rechtssicher nur mit individuellen, rechtlich geprüften Widerspruchsschreiben reagieren. Hierbei ist zu prüfen, ob der Versorger die formellen Voraussetzungen (Frist und Form, d.h. insb. Begründung) eingehalten hat. Zudem muss der Versorger nach unserer Einschätzung alle tatbestandlichen Anforderungen des Preisanpassungsrechts, z.B. die Angemessenheit, nachweisen.


Die Zahlung des erhöhten Preisanteils
sollte nur mit einem qualifiziert formulierten Vorbehalt erfolgen, um eine Anerkennung der Preiserhöhung durch die Zahlung zu vermeiden und eine spätere Rückforderung bei möglicher Unwirksamkeit der Preisanpassung zu ermöglichen.

In allen diesen Fällen gilt, dass die Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall sehr sorgfältig geprüft und korrekt formuliert werden sollten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei gern!

Außerdem beschäftigen wir uns mit all diesen To Do´s intensiv auf unserem 17. RGC-Kanzleiforum „Gas in der Krise“, das wir am 8. und 9. September 2022 live in Hannover veranstalten.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz