Schlagwortarchiv für: Eigenversorgung

Neue Veranstaltung: In vier Fachvideos + persönlicher Fragestunde stellen wir Ihnen kurz und knapp die Neuigkeiten aus dem Leitfaden vor und zeigen Ihnen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Start bereits diesen Mittwoch!

Wie wir heute hier schon berichtet haben, sind wir von der finalen Fassung des Leitfadens der BNetzA zu Messen und Schätzen begeistert. Er bringt im Vergleich zu seiner Konsultationsfassung deutlich mehr Klarheit, widmet sich ergänzend zu wichtigen Themen, die bisher bei der Drittmengenabgrenzung erhebliche Schwierigkeiten bereitet haben (E-Mobile, Rekuperationsanlagen, USV, Notstrom etc.), und bringt weitere Erleichterungen für die Bestimmung und Abgrenzung von Bagatellen (Handwerker, Reinigungsfirmen, Bürogeräte etc.).

Mit unserer neuen Online-Veranstaltung „Update zu Messen und Schätzen: Neues aus dem finalen BNetzA-Leitfaden“  stellen wir Ihnen in vier Fachvideos
die Neuigkeiten aus dem Leitfaden vor und zeigen Ihnen mit den
RGC-typischen Praxistipps und Praxisbeispielen, wie sie diese
umsetzen sollten. Begleitend (im Preis der Update-Veranstalung
inkludiert) bieten wir persönliche
Online-Fragestunden
an. Wir geben Ihnen damit alles an die Hand, um im Einklang mit dem finalen Leitfaden Bagatellen zu bestimmen, bei Messen und Schätzen die richtige Wahl zu treffen, mit „geschlossenen Verbrauchsgeräten“ korrekt umzugehen und den Besonderheiten der Eigenerzeugung (insb. 1/4 h-Nachweis) nachzukommen.

Die Online-Fragestunden begrenzen
wir auf 15 Unternehmen, damit wir ausreichend Zeit haben, alle offenen Fragen zu
den Neuigkeiten aus dem Leitfaden zu beantworten.

Unsere Update-Veranstaltung ist das Richtige für die Unternehmen,
die sich bereits mit den Grundlagen der Drittmengenabgrenzung und der
Konsultationsfassung des Leitfadens beschäftigt haben. Sollten Sie sich
erstmalig mit dem Thema auseinandersetzen, ist für Sie unser RGC Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden die bessere Wahl. Dort stellen wir Ihnen eine vollständige Anleitung zur
Drittmengenabgrenzung bereit. Wenn Sie es gleichwohl zuerst mit unserer
Update-Veranstaltung ausprobieren möchten, ist dies kein Problem. Sie können jederzeit
gegen Anrechnung des Veranstaltungspreises auf unser RGC Video-Tutorial
upgraden.

Unsere Update-Veranstaltung richtet sich ausschließlich
an stromverbrauchende Unternehmen, die für ihre Standorte ein
Drittmengenabgrenzung vornehmen müssen. Energieberatern und anderen Dienstleistern
können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.

Die BNetzA hat heute ihren endgültigen Leitfaden zu Messen und Schätzen veröffentlicht!

Im September letzten Jahres hatte die BNetzA ihren Hinweis zu Messen und Schätzen zur Konsultation gestellt. Lange haben wir der Endfassung des Dokuments entgegengefiebert. Nun hat die BNetzA diesen als „Leitfaden zu Messen und Schätzen“ endlich fertiggestellt und veröffentlicht. Im ersten Schritt geben wir Ihnen hier den Link zum Download an die Hand, um dann kurzfristig im zweiten Schritt über die Inhalte zu berichten.

Mit dem Leitfaden verfolgt die BNetzA folgendes Ziel:

„Mit dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihr Grundverständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen [§§ 62a und 62b EEG] dar. Er dient den betroffenen Bürgern und Unternehmen als Orientierungshilfe, um eine praxistaugliche und einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu mindern.
          
Die gesetzlichen Regelungen werden anhand von 21 Vereinfachungen konkretisiert und deren Anwendung anhand von 27 Beispielen veranschaulicht.

Der Leitfaden gliedert sich in fünf Abschnitte, die mit Erläuterungen, Skizzen Abbildungen und Tabellen die praktische Anwendung der Regelungen erleichtern sollen. Dabei werden insbesondere Vereinfachungen aufgezeigt, anhand derer die Installation von möglicherweise komplexen und teuren Messinfrastrukturen vermieden oder zumindest reduziert werden kann. Die zahlreichen Vereinfachungen stellen ein Spektrum an Möglichkeiten dar, aus denen die Unternehmen passende Lösungen für ihr spezifisches Problem auswählen können.“

Für eine Privilegierung in 2021 ist ein Messkonzept zwingend, für ein Privilegierung in 2020 muss im Falle der Schätzung von Strommengen bei der nächsten Meldung eine Erklärung zum ab dem 01.01.2021 praktizierten Messkonzept vorgelegt werden.

Wie wir hier berichtet haben, müssen Letztverbraucher, die ihre netzseitigen Umlagen (insb. § 19 StromNEV-Umlage) für das Jahr 2020 begrenzen lassen wollen, bei der Meldung in 2021 eine Erklärung zum 01.01.2021 errichteten Messkonzept vorlegen. Das zumindest dann, wenn sie bei der erforderlichen Drittmengenabgrenzungen schätzen möchten.

Den gleichen Hinweis geben nun auch diverse Netzbetreiber. In einem Schreiben finden sich z. B. folgende Erläuterungen:

„Für das Begünstigungsjahr 2020

Gemäß der Übergangsregelung § 104 Abs. 10 EEG müssen Sie uns zu einer ggf. vorgenommenen Schätzung eine detaillierte Selbstauskunft (Angaben nach 5 62b Abs. 4 EEG) sowie eine zusätzliche Erklärung vorlegen, die die messtechnische saubere Abgrenzung der Strommengen ab dem 1. Januar 2021 darstellt oder die Voraussetzungen für eine Schätzungsbefugnis nach § 62b Abs. 2 EEG darlegen. Andernfalls liegen die Voraussetzungen für die Übergangsvorschrift nicht vor, und wir müssen den höheren Umlagesatz für die insgesamt bezogene Strommenge berechnen. Der Netzbetreiber kann verlangen, dass die erforderliche Erklärung durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft bzw, bestätigt wird.“

„Für das Begünstigungsjahr 2021
Die Übergangsregelung § 104 Abs. 10 EEG läuft nach jetziger Rechtslage am 3L.12.2020 aus. Ab diesem Zeitpunkt sind abzugrenzende Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinríchtungen zu erfassen. Damit Sie Ihre Privilegierung der §19 StromNEV-Umlage nicht verlieren, sollten Sie ggf. bis zum 31.12.2020 handeln.“

Die Netzbetreiber stellen die gesetzlichen Vorgaben zum Messkonzept korrekt dar. Die gleichen Anforderungen gelten auch für die EEG-Privilegien, also die Eigenversorgung und die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR). Die Hinweise der Netzbetreiber sollten daher dringend befolgt werden. Sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie ohne Messkonzept grds. keine Privilegien mehr gewähren werden.

Das Problem vieler Unternehmen ist jedoch, dass sie – auch wegen Corona – fristgerecht bis zum 31.12.2020 kein Messkonzept mehr errichten können. Wir und die Verbände arbeiten daher mit Hochdruck daran, dass diese Frist um ein Jahr verlängert wird. Im aktuellen Entwurf der EEG-Novelle ist eine solche Frist jedoch noch nicht enthalten. Trotzdem sind wir weiterhin optimistisch.

Hierauf zu vertrauen, ist aber sicher der falsche Weg. Alle Unternehmen, die ein Privilegierung anstreben, sollte mit aller Kraft an der Errichtung des Messkonzepts arbeiten. Sofern Sie dabei Hilfe brauchen, unterstützen wir Sie gern mit unseren neuen modularen RGC-Dienstleistungen,  über die Sie hier mehr erfahren können.  

Im ersten Video erläutern wir die komplexen Inhalte der BNetzA-Konsultation zur Regulierung von H2-Netzen. Wasserstoff gilt als wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der bis zum Jahr 2050 angestrebten Klimaneutralität und wird einen bedeutenden Wandel in der Energieversorgung bewirken. Fossile Brennstoffe werden durch den deutlich zunehmenden Einsatz von CO2-neutralem (grünen oder blauen) Wasserstoff verdrängt. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den nationalen und europäischen CO2-Handel.

Auf diesen Wandel müssen sich unsere Mandanten, die energieintensiven Unternehmen des Mittestandes bis zur Großindustrie, einstellen. Es werden umfassende Umstrukturierungen der Versorgungs- und Produktionskonzepte innerhalb der Unternehmen notwendig. Zusätzlich muss eine Wasserstoffinfrastruktur geschaffen werden, die die bedarfsgerechte Versorgung der Unternehmen mit Wasserstoff sicherstellt.
 
Wir haben es uns als Kanzlei zur besonderen Aufgabe gemacht, unsere Mandanten bei der klimafreundlichen Umgestaltung ihrer Unternehmen mit Rat und Tat zu unterstützen. Einen Beitrag hierzu möchten wir mit unserer neuen Video-Beitragsreihe #RGC-TOPWasserstoff leisten.

Wir starten unsere Beitragsreihe mit drei Videos. In dem ersten Video erläutern wir die komplexen Inhalte der BNetzA-Konsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen. Ein sehr wichtiges Thema, über welches wir schon hier berichtet haben und mit dem sich alle energieintensiven Unternehmen befassen sollten. Die BNetzA hat dieses in einem fast 100-seitigen Positionspapier beleuchtet, das die Grundlage der zukünftigen Diskussion bildet. Mit unserem Video fassen wir die aus unserer Sicht für energieintensive Unternehmen wichtigen Inhalte zusammen und hoffen, Ihnen hiermit einen schnellen und bequemeren Zugang zu diesem Thema zu verschaffen.

Beim zweiten Video handelt es sich um ein RGC-Mandanteninterview, das wir zum GET H2-Projekt mit Martin Ahlert von der BP Gelsenkirchen führen. Im GET H2-Projekt, auf welches auch die BNetzA in ihrem Positionspapier zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeht,  wird die Errichtung des ersten öffentlich zugänglichen H2-Netzes geplant. So sieht die Zukunft aus!

Im dritten Video befassen wir uns mit den Pros und Cons der Brennstoffumstellung auf Biogas/Biomasse und H2 in einem  BHKW und geben hierzu eine Menge Praxistipps.

Die Videos können Sie in unserer RGC Manager APP oder über unser RGC-Webportal ansehen. Die ersten beiden Videos sind kostenfrei, das dritte Video können Sie sich entgeltlich freischalten lassen.

Die BNetzA konsultiert ihre Bestandsaufnahme, Analyse der Regulierungsbedürftigkeit und Regulierungsvorschläge für Wasserstoffnetze

Die BNetzA hat ein fast 100-seitiges und sehr lesenswertes Papier zu Wasserstoffnetzen veröffentlicht und stellt dieses bis zum 4. September 2020 zur Konsultation. Die Konsultation richtet sich abstrakt an den „Markt“. Teilnehmen kann aus unserer Sicht damit jedermann, der in einem Kontext zu diesem Thema steht. Das sind insbesondere (potentielle) Betreiber von Wasserstoffnetzen, Erzeuger von Wasserstoff, Verbraucher von Wasserstoff (insb. aus Industrie und Verkehr), Wirtschaftsverbände, aber auch einschlägig spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, wie die unsrige. Für die Stellungnahmen stellt die BNetzA einen konkreten Fragebogen bereit, der in einem Online-Formular beantwortet werden soll. Alle genannten Unterlagen finden Sie hier.

Kernfrage der Konsultation ist, ob und in welchem Umfang eine Regulierung von Wasserstoffnetzen erforderlich ist. Dazu differenziert die BNetzA zunächst zwischen drei Netzarten, und zwar lokalen Inselnetzen, lokalen Inselnetzen mit einzelnen zusätzlichen langen Transportleitungen und engmaschigen Verteilnetzen mit zusätzlichen einzelnen Transportleitungen. Danach stellt sie für die einzelnen Netzarten Überlegungen zu einer Zugangs- und/oder Entgeltregulierung an. Im Rahmen der Entgeltregulierung äußert sich die BNetzA zur Finanzierung derartiger Netze. Gerade in den Fällen, in denen bestehende Erdgasnetze in Wasserstoffnetze umgewidmet und umgerüstet werden, müsse die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob die Kosten der Wasserstoffnetze gesondert auf die Kunden dieses Netzes oder über eine einheitliche Erlösobergrenze zusätzlich auf die Erdgaskundenkunden gewälzt werden. Im letzteren Fall würde eine Quersubventionierung der Wasserstoffnetze aus den Erdgasnetzen stattfinden.

Bei diesem Einblick in die Inhalte des Papiers der BNetzA möchten wir es an dieser Stelle zunächst belassen. Wir werden Ihnen jedoch wegen der großen Praxisrelevanz schnellstmöglich ein Fachvideo zu den Inhalten der Konsultation bereitstellen. Zusätzlich wird sich unsere Kanzlei an dem Konsultationsverfahren beteiligen und wir planen, vorher Ihre Meinungen einzuholen. Details dazu folgen.

Alle Fachvideos zur EEG-/KWKG-Drittmengenabgrenzung online! Wir sind weiterhin fleißig dabei, die Fachvideos für unseren „RGC-Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden“ zu drehen.

Nach dem Startschuss vom 8. Juli haben wir zwei weitere Videos online gestellt:  In dem ersten Video „Messkonzept: Beispiel und Dokumentation für die Vorlage beim Netzbetreiber“ grenzt unsere Kollegin Aletta Gerst in einem Beispiel-Messkonzept typische Dritte ab und gibt Ihnen einen konkreten Textvorschlag für die Dokumentation eines Messkonzepts an die Hand.

In dem zweiten Video wird es besonders spannend für BesAR-Unternehmen. Dort erläutert unsere Kollegin Lena Ziska, welche Besonderheiten bei der Drittmengenabgrenzung im Rahmen der BesAR zu beachten sind.

Damit sind alle Fachvideos online, die Sie für eine Drittmengenabgrenzung im Rahmen des EEG und KWKG benötigen. Im nächsten Schritt produzieren wir jetzt die Videos, in denen wir Ihnen die Besonderheiten erläutern, die Sie bei der Drittmengenabgrenzung innerhalb anderer Privilegierungstatbestände zu beachten haben, wie im Stromsteuerrecht, bei Netzentgelten und der Konzessionsabgaben.
 
Infos und Anmeldung finden Sie hier oder unserer RGC Manager App unter „Veranstaltungen“ oder „Video & Podcast“.

Die ersten 10 Fachvideos sind freigeschaltet.

Wir waren sehr fleißig und starten heute mit den ersten 10 Fachvideos in unser „RGC-Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden“. Die weiteren Fachvideos möchten wir bis spätestens Ende Juli fertig haben.

Ab heute können die Teilnehmer folgende Videos sehen:

  •  Ankündigungs- und Eröffnungsvideo
  • Video Wer ist Dritter (EEG/KWKG)?
  • Wann ist ein Dritter eine Bagatelle (EEG/KWKG)? 
  • Das Ob und Wie von Schätzung und Messung (EEG/KWKG) 
  • Die Besonderheiten bei der Eigenerzeugung (EEG)?
  • Lackmann, der Lösungsanbieter: Hardware, Software und Dienstleistungen aus einer Hand
  •  Mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen und Systemtechnik Lackmann-Team
  • Konzepterstellung im Unternehmen (Messkonzept)
  • Technische Umsetzung – Realisierung und Projektmanagement (Messkonzept) 
  • Wie sieht ein ISO-Messkonzept aus?

Diese Woche folgt sicher noch unser Video „Messkonzept: Beispiel und Dokumentation für die Vorlage beim Netzbetreiber“. Dort zeigen wir Ihnen an einem Beispiel, wie Sie typische Dritte innerhalb eines Messkonzepts abgrenzen sollten, und stellen konkrete Textvorschläge zur Dokumentation Ihres Messkonzepts bereit.

Mit unserem Tutorial geben wir Ihnen in 17 Videos von 10-15 Minuten die vollständige Anleitung für die Drittmengenabgrenzung, Errichtung von Messkonzepten und Erfüllung von Meldepflichten mit einer Fülle von Praxistipps an die Hand. Wir betrachten das EEG, KWKG, StromSt, StromNEV, KAV, ISO 50.001. Dabei beschränken wir uns nicht auf rechtliche Ausführungen, sondern die Experten von der Heinz Lackmann GmbH & Co. KG erläutern Ihnen darüber hinaus die technischen Anforderungen an Messkonzepte und deren Errichtung/Betrieb, WP/StB Stefan Bartscher gibt Ihnen Tipps zur Testierung und Auditor Mark Jüttner von der cp energie GmbH zum ISO-Messkonzept. Zudem geben wir Ihnen eine Aktualitätszusage bis Ende dieses Jahres.

Infos und Anmeldung finden Sie hier oder unserer RGC Manager App unter „Veranstaltungen“ oder „Video & Podcast“.

Das Tutorial ist für alle Unternehmen, die energierechtliche Privilegierungen nutzen, genau das Richtige!

Die Vorbereitungen zu unserem „RGC Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden“ laufen auf Hochtouren. Einige Fachvideos und Interviews sind fertig, einige werden gerade gedreht, einige bekommen inhaltlich ihren letzten Schliff. Wir arbeiten an einer vollständigen Anleitung zur Drittmengenabgrenzung.

Als erstes Video haben wir heute das Ankündigungs- und Eröffnungsvideo zum Tutorial hochgeladen und für jedermann freigeschaltet. Dort erfahren Sie, was Sie in unserem Tutorial erwartet und für wen sich die Teilnahme lohnt. Das Video können Sie entweder in unserer RGC Manager App (Rubrik: „Video & Podcast“) oder in unserem RGC-Web-Portal ansehen. Unser Tutorial startet am 6. Juli 2020. Die 17 Fachvideos stehen den Teilnehmern zumindest bis Ende 2025 in unserer Mediathek bereit. Mehr Flexibilität geht nicht. 

Weitere Infos und die Anmeldung finden Sie hier:

Bundesrat empfiehlt Aufschub und zahlreiche Änderungen des BEHG

Wie mehrfach von uns berichtet soll nach derzeitigem Stand der nationale Emissionshandel unter dem BEHG zum 1. Januar 2021 starten. Dies könnte sich jetzt doch noch ändern. Die Ausschüsse des Bundesrates sprechen sich in einer Empfehlung vom 22. Juni 2020 dafür aus, den Beginn des nationalen Emissionshandels um ein Jahr, also auf den 1. Januar 2022 zu verschieben, um die durch die Corona-Krise geschwächte deutsche Wirtschaft nicht noch weiter zu belasten.

Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat auch zahlreiche inhaltliche Änderungen. So soll es der Bundesregierung in der Einführungsphase möglich sein, zusätzliche Emissionsmengen festzulegen, wenn nicht genügend Zertifikate von anderen EU Staaten erworben werden können. Außerdem sollen BEHG-pflichtige Unternehmen in ihren Rechnungen die BEHG-Belastungen ausweisen. So kann mehr Transparenz geschaffen werden und eventuelle Kompensationen reibungsloser erfolgen.

Aber auch für die Ausnahmeregelungen zugunsten der Wirtschaft werden Empfehlungen ausgesprochen:  Die Hürden für das Vorliegen einer unzumutbaren Härte sollen in der Weise gesenkt werden, dass ein Härtefall bereits dann vorliegt, wenn die Belastung durch das BEHG über den Belastungen des europäischen Emissionshandels ETS  liegt. Damit soll vor allem der Mittelstand geschützt werden. Eine weitere Forderung ist, eine Carbon-Leakage Entlastung von Investitionen in Energieeffizienz zu entkoppeln,  um Unternehmen, die dies bereits getan haben, nicht zu benachteiligen.

Schließlich sollen Biokraft- und Heizstoffe komplett aus dem BEHG fallen, also auch nicht mehr dem Monitoring unterliegen. Außerdem plädiert der Bundesrat dafür  – wie im ETS auch – gefährliche Abfälle und Siedlungsabfälle vom BEHG auszunehmen, da die ökologisch sinnvolle Verbrennung von gefährlichen Abfällen und Siedlungsabfällen nicht belastet werden solle.

Ob diese Änderungsempfehlungen im parlamentarischen Verfahren des Bundestages berücksichtigt werden, ist noch ungewiss. Das Änderungsgesetz, mit dem die Startpreise für den CO2 Handel erhöht werden sollte (RGC berichtete), wurde gerade nochmal vertagt. Voraussichtlich wird erst im September weiter dazu beraten. Jedenfalls scheint es noch einiges an Bewegung zu den kommenden Regelungen zu geben.

Dazu der Hinweis, dass die Fachvideos samt Live-Event zu unserem VEA/RGC Online-Kongress Energie und Klima weiter bereitstehen und nachträglich freigeschaltete werden können.

Danke für das super Feedback!

Gestern fand das Live-Event zu unserem VEA/RGC Online-Kongress Energie und Klima statt. Wir waren ehrlich gesagt etwas aufgeregt, weil es die Premiere unseres neuen „Tageschau“-Formats war, in dem sich Liveschaltung und Fachvideos in einem rd. 2,5-stündigen Webinar abwechselten. Aber die Aufregung war schnell verflogen als sich die Kongressteilnehmer intensiv beteiligten und die Technik durch den super Job unserer IT-Spezialisten Florian Apel und Nils Schulz mitspielte.

In dem Live-Event moderierten Prof. Kai Gent, Eva Schreiner und Annerieke Walter ein Planspiel zur klimafreundlichen Umgestaltung von Versorgungskonzepten (Brennstoffwechsel auf Biogas, Biomasse, Holz, H2, PV-Anlagen, Speicher, E-Mobilität). Zudem beantworteten sie in einem regen Austausch die Fragen der Kongressteilnehmer. Natürlich gehörten auch politische Statements mit dazu. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass mit der nationalen CO2-Bepreisung eine neue Welt beginnt, gerade energieintensive Unternehmen handeln müssen und der Gesetzgeber noch einige Hausaufgaben hat!

Das Feedback der Kongressteilnehmer zum Live-Event und zum gesamten Kongress ist überwältigend. Ein kleiner Auszug:

  • „Super Beiträge! Sehr interessant, spannend gemacht, das Rechtliche sehr übersichtlich, kurz und knackig und sehr hilfreich! Wie immer halt, wenn RGC dran ist!“
  • „Zuallererst mal Glückwunsch zu der äußerst gelungenen Veranstaltung incl. der Videos zu ihrem Online-Kongress. Wie man es von RGC kennt, waren die Themen sehr gut gewählt und professionell aufbereitet.“
  • „Eine super Alternative zum Präsenz-Kongress. Für die einzelnen Teilnehmer sehr flexibel und super zu organisieren. Ihre Arbeit hat sich gelohnt!“
  • „Das Thema BEHG Auswirkungen aufs EEG für BeSAR-Unternehmen ist natürlich super aktuell!“

Herzlichen Dank für diese motivierenden und beflügelnden Worte! Wir freuen uns sehr!

Das Klimathema bleibt für die energieintensiven Unternehmen natürlich weiter hoch aktuell. Sie können den Kongress mit allen Fachvideos und der Aufnahme unseres Live-Events daher weiterhin buchen. Infos/Anmeldung finden Sie hier.