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Neues Förderinstrument für Klimaneutralität in der Industrie

EU-Kommission schlägt im Rahmen ihres Green Deal sogenannte Carbon Contracts for Difference vor. Die EU-Kommission hat am 08.07.2020 auf ihrer Internetseite weitere Details ihrer Roadmap zum Green Deal, also der Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 vorgestellt. Neben der Wasserstoff-Strategie hat sie dabei auch ein neues Förderinstrument für die europäische Industrie in Aussicht gestellt: Carbon Contracts for Difference (CCfD – sog. Differenzverträge). Solche Differenzverträge kennt man bisher nur in der Finanzwirtschaft. Damit werden volatile oder unsichere Preise abgesichert und damit die Investitionssicherheit erhöht.

Die EU-Kommission plant nun, CCfD auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 einzusetzen. Konkret soll die europäische Industrie finanzielle Hilfen und Investitionssicherheit auf ihrem Weg hin zur Klimaneutralität erhalten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen. Zu diesem Zweck sollen die Differenzverträge in Zeiten von niedrigen CO2-Preisen eine Absicherung für Unternehmen schaffen, die auf treibhausgasneutrale Industrieprozesse umstellen. Als Pilotprojekte für ein solches Instrument stellt sich die Kommission Raffinerien, Düngemittel- und Stahlproduktion sowie Grundstoffchemie vor.

Ökonomischer Hintergrund ist die Unsicherheit über den zukünftigen CO2-Preis: Auch dieser kann wie am herkömmlichen Finanzmarkt üblich massiven Schwankungen ausgesetzt sein. Schwankende CO2-Preise stellen aber ein großes Hemmnis für Investitionen in klimaschonende Industrieprojekte dar, denn Investitionen lohnen sich nur, wenn der CO2-Preis in Zukunft hoch bleiben wird.

Hier setzt der neue CCfD-Mechanismus ein: Das investierende Unternehmen schließt einen CCfD Vertrag mit dem Staat. Als Referenzmarkt dient der CO2-Preis des europäischen Emissionshandels ETS. Der Vertrag garantiert die Differenz zwischen dem vereinbarten Vertragspreis und dem Preis eines CO2-Zertifikats im ETS.

Bei einem Vertragspreis über dem aktuellen CO2-Preisniveau im ETS bezuschusst der Staat das Projekt in den ersten Jahren. Steigt der CO2-Zertifikatepreis jedoch über den Vertragspreis hinaus, ist das Unternehmen verpflichtet, die Differenz zurück an den Staat zu zahlen. Auf diese Weise kann das Unternehmen mit planbaren CO2-Preisen arbeiten und ist durch die staatlichen Zuschüsse auch in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschützt. Einsetzbar wäre dies zum Beispiel bei einer Umstellung von der klassischen Stahlherstellung hin zur Herstellung von Stahl mit grünem Wasserstoff.  

Wie solche CCfD-Mittel finanziert werden sollen, ist noch unklar. Diskutiert wird eine Erhebung von grünen Zöllen auf klimaschädliche Produkte aus anderen Weltregionen, deren Aufkommen in CCfD fließen könnte. Der Carbon-Leakage-Schutz im Rahmen des ETS soll daneben bestehen bleiben.