Klimaschutzgesetz – Sofortprogramm für den Gebäudesektor

Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Bundesregierung sich verbindliche jährliche Emissionsziele für verschiedene Wirtschaftssektoren gesetzt. Da der Gebäudesektor dieses Ziel im Jahr 2020 nicht erreichte, wurde ein Sofortprogramm aufgelegt.

Das KSG legt für jedes Jahr verbindliche Sektorziele fest, bei deren Überschreitung im Rahmen eines Sofortprogrammes Maßnahmen entwickelt werden müssen, die die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellen sollen. Für den Gebäudesektor lag das Ziel für das Jahr 2020 bei 118 Mio. t CO2-Äq.

Mithilfe des im KSG festgesetzten Monitoringsystems zur Erreichung der Sektorziele wurde jetzt festgestellt, dass dieses Ziel für den Gebäudesektor für 2020 deutlich überschritten wurde. Denn die Jahresemissionsmenge für den Sektor hat im Jahr 2020 nicht bei 118 Mio. t CO2-Äq, sondern bei 120 Mio. t CO2-Äq gelegen. Diese Überschreitung lag laut dem zuständigen Expertenrat unter anderem daran, dass im Jahr 2020 zum einen Sondereffekte (insbes. niedrige Rohölpreise) vorlagen und zum anderen bereits beschlossene Maßnahmen (insbes. der erst ab 2021 wirkende CO2-Preis) bestanden, die 2020 teils noch nicht wirksam waren.

Aufgrund der Überschreitung haben die zuständigen Bundesministerien, das BMI sowie das BMWI, an einem Sofortprogramm gearbeitet, über das die Bundesregierung zu entscheiden hat.

Um mit dem Sofortprogramm die zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 2 Mio. t CO2-Äq erreichen zu können, soll das Fördervolumen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für 2021 um rd. 5,8 Mrd. Euro aufgestockt werden. Eine Erhöhung des Fördervolumens hatte bereits 2020 zu einer Investitionswelle im Gebäudesektor geführt. Dadurch ist die energetische Sanierung alter Gebäude sowie die Errichtung energieeffizienter Neubauten und die Nachfrage nach klimafreundlichen Heizsystemen merklich angestiegen.

Förderberechtigte haben die Wahl zwischen einer zinsgünstigen Kreditförderung in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss und einer Zuschussförderung. Zur Qualitätssicherung der BEG überwachen Energieeffizienzexpertinnen und -experten die Bauvorhaben.

So erhofft man sich, dass das BEG einen bedeutsamen Beitrag zur Emissionsreduzierung im Gebäudesektor und zur Erreichung der Klimaziele nach KSG leisten kann.