Klimakabinett hat Klimapaket vorgelegt
Am 20. September 2019 präsentierte die Bundesregierung die Eckpunkte für eine CO2 Emissionsminderung
Am 20. September 2019 stellte die Bundesregierung ihr Klimapaket vor. Die Eckpunkte zum Paket finden Sie hier.
Die folgenden Elemente liegen dem Gesamtkonstrukt zu Grunde:
- Bepreisung von CO2 durch ein Zertifikate-System;
- Alle zusätzlichen Einnahmen sollen entweder in Klimaschutzfördermaßnahmen fließen oder in Form einer Entlastung (Senkung des Strompreises) zurückgegeben werden;
- Förderprogramme und Anreize zur CO2 Einsparung, wobei diese als Anschubfinanzierungen bis 2030 befristet werden sollen;
- Regulatorische Maßnahmen, die verstärkt erst ab 2030 greifen sollen.
CO2 Bepreisung
Ab 2021 wird eine CO2 Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme über einen Zertifikatehandel eingeführt. Dieses Zertifikate-System soll nur für Bereiche gelten, die noch nicht vom Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) soll die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel etc. erfassen.
Verpflichtet zum Kauf von Zertifikaten werden die Lieferanten, die Brenn- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Im Jahr 2021 soll der Zertifikate-Handel mit einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 beginnen und bis zum Jahr 2025 auf einen Preis von 35 Euro pro Tonne steigen.
Ab dem Jahr 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die sich dann von Jahr zu Jahr verringern soll. Ebenfalls ab dem Jahr 2026 werden die Zertifikate in einem Preis-Korridor zwischen 35 Euro und 60 Euro pro Tonne verkauft. Ob ein solcher Preis-Korridor längerfristig sinnvoll ist, soll noch entschieden werden.
Langfristig soll das nationale Emissionshandelssystem in den EU-ETS überführt werden.
Entlastung
Die Erlöse aus dem Zertifikate-Handel sollen zunächst für eine Senkung des Strompreises verwendet werden. Konkret sollen damit Teile der EEG-Umlage und andere stattliche Strompreisbestandteile bezahlt werden. In 2021 soll so zunächst eine Senkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent/kWh erreicht werden. Die Einzahlungen auf das EEG-Konto sollen dann schrittweise steigen, um eine weitergehende Senkung der EEG-Umlage zu erzielen. Außerdem sollen konkrete Fördermaßnahmen zur Minderung von Emissionen und Entlastungsmaßnahmen angeschoben werden, wie die Erhöhung der Pendlerpauschale oder des Wohngeldes.
Sektorale Maßnahmen
Das Paket sieht zahlreiche sektorale Maßnahmen für die Industrie, die Energiewirtschaft, den Gebäudesektor, den Verkehrssektor und die Land- und Forstwirtschaft vor. Diese Maßnahmen bestehen meist aus einem Mix zwischen Förderung und Regulierung.
Im Industriesektor sollen Maßnahmen gefördert werden, die auf eine Optimierung von Produktionsprozessen ausgerichtet sind. Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz sollen wettbewerblich ausgeschrieben werden. Außerdem wird eine Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen aus dem Energieaudit oder dem EMS angestoßen. Die Automobilindustrie soll bei der Ansiedlung von Batteriezellfabriken unterstützt werden.
Für die Energiewirtschaft werden als zentrale Maßnahmen die schrittweise Rückführung der Kohleverstromung bis spätestens 2038 und die Steigerung von Energieeffizienz genannt. Zudem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent gesteigert werden. Bei der Offshore-Windkraft soll der Förderdeckel von 15.000 auf 20.000 MW steigen, bei der Solarenergie entfällt die geltende Deckelung auf 52.000 MW. Außerdem sollen Stromspeicher zukünftig als Letztverbraucher gelten und so von Abgaben und Umlagen befreit sein. Die Kraft-Wärme-Kopplung soll weiter entwickelt werden und die KWK-Förderung bis 2030 verlängert.
Zur gesetzlichen Umsetzung
Noch in 2019 sollen die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Klimapakets verabschiedet werden. Ob dieses ambitionierte Ziel gehalten werden kann, bleibt allerdings abzuwarten.
Rechtliche Bewertung
Eine detaillierte Bewertung kann sicher erst abgegeben werden, wenn klare gesetzliche Regeln stehen, die das Maßnahmenpaket konkret umsetzen. Es wurde aber bereits aus verschiedenen Richtungen die Frage laut, ob das Zertifikate-System, wie von der Bundesregierung präsentiert, rechtssicher wäre. Problematisch ist das deshalb, weil es zunächst einen Festpreis geben soll, der letztlich eher wie eine Steuer wirken würde, ohne dass es hierfür einen verfassungsrechtlich zulässigen Steuertypus gäbe.
Ähnlich verhält es sich mit dem Umstand, dass ab dem Jahr 2026 zwar eine maximale Emissionsmenge festgelegt wird, zugleich aber ein Preis-Korridor gelten soll, der letztlich einen Höchstpreis beinhaltet. Ein Gutachten des Öko-Instituts und Prof. Klinski der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beschäftigt sich genau mit dieser Fragestellung. Das Gutachten kommt unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass ein Zertifikatehandel, bei dem den Zertifikaten ein Festpreis gegeben wird, hohen finanzverfassungsrechtlichen Risiken unterliegt.
Den Fortgang zur CO2 Bepreisung werden wir eng begleiten und Sie dazu auf dem Laufenden halten.