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Emissionshandel – EuGH-Urteil zur Ausschlussfrist bei der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

Das EuGH-Urteil zur Ausschlussfrist im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) gewinnt vor dem Hintergrund der neuen Antragsphase auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten wieder an Bedeutung.

Die Antragsphase für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 läuft an: Nicht nur das  Ende der Antragsfrist ist gerade im Bundesanzeiger bekannt gegeben und auf Samstag, den 29. Juni 2019, festgesetzt worden. Auch steht seit letztem Freitag auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) die aktuelle Erfassungssoftware FMS zur Verfügung, über welche die Antragstellung erfolgen muss.

In diesem Zusammenhang gewinnt wieder das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22. Februar 2018 (Rs. C-572/16) an Bedeutung. Dieser hat im Wege einer Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der in § 9 Abs. 2 Satz 4 TEHG a.F. festgelegten Ausschlussfrist mit dem Unionsrecht entschieden. Danach ist diese Antragsfrist, nach deren Ablauf der Antragsteller keine Möglichkeit mehr hat, seinen Antrag zu berichtigen oder zu ergänzen, mit Art. 10a der Richtlinie 2003/87 und dem Beschluss 2011/278 vereinbar, sofern sie nicht geeignet ist, die Stellung eines solchen Antrags praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren. Diese Entscheidung dürfte auch Relevanz für die aktuelle Antragsphase haben, da die genannte Ausschlussfrist im neuen TEHG unverändert in § 9 Abs. 2 Satz 5 TEHG übernommen worden ist.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Anlagenbetreiber, die ihre Anträge auf kostenlose Zuteilung gerade vorbereiten, alle erforderlichen Daten richtig und vollständig erheben und im Rahmen des Antragsverfahrens rechtzeitig an die DEHSt übermitteln.

Um die Erstellung von Zuteilungsanträgen und ihre Fallstricke geht es auch in unserem in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Bereich der Energiewirtschaft geplanten Workshop „Emissionshandel – Die ersten Erfahrungen zur Antragstellung von freien CO2-Emissionsberechtigungen für die vierte Handelsperiode“ am 9. Mai 2019 in Hannover (hier geht es zur Anmeldung).