Seinen Ursprung nahm das Umweltrecht im Bereich Gewässerschutz, kurz darauf kam das Immissionsschutzrecht hinzu, später folgte eine sukzessive Erweiterung um die Bereiche Abfall, Gefahrstoffe und Boden. Heute decken die Regelungen des Umweltrechts auch sehr spezielle und neue Bereiche ab, wie z.B. die grüne Gentechnik oder Nanomaterialien. Unter dem Einfluss des europäischen Rechts und des technischen Fortschritts ist in den letzten Jahren eine deutliche Verfeinerung des Umweltrechts und eine Vervielfachung der gesetzlichen Regelungen auf allen Ebenen zu beobachten.

Kurzanalyse des Koalitionsvertrages der neuen Ampel-Regierung zur Klimapolitik: Stagnation oder Fortschritt?

Es ist soweit: Die Führungen der Ampel-Parteien haben vergangenen Mittwoch ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Er trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.

Wie der Titel schon klarstellt, werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz in dem Vertrag großgeschrieben. Deutschland soll unter anderem auf den 1,5-Grad-Pfad hinsichtlich der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen kommen. Er orientiert sich in der Energie- und Klimapolitik stark an den europäischen Vorgaben und den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission. Der Abschnitt des Vertrages wird mit den Worten eingeleitet, welche herausragende Rolle die Industrie und Exportwirtschaft unter den schweren Bedingungen der Corona-Pandemie, des demographischen Wandels, der digitalen Transformation und der Dekarbonisierung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Pfades einnimmt.

Der Koalitionsvertrag beendet zudem die Epoche der EEG-Umlage. Diese soll ab dem 1. Januar 2023 wegfallen. Die neue Epoche prägen die CO2-Preise. Sie sind das wesentliche Steuerungselement zur Reduktion der CO2-Emissionen.

Im Einzelnen enthält der Koalitionsvertrag zum Thema Klima-, Energie- und Transformationen folgende Bestimmungen und Zielsetzungen:

  • Die Regierung will das Klimaschutzgesetz bis 2022 weiterentwickeln und gleichzeitig ein Klimaschutzsofortprogramm auf den Weg bringen.
  • Für das Erreichen der Klimaziele bedarf es massiver Anstrengungen in allen Sektoren (Gebäude, Verkehr, Industrie, Energie, Landwirtschaft).
  • Der Beitrag der erneuerbaren Energien soll durch einen Anteil am Bruttostromverbrauch von 80 Prozent – anstelle bisher geplanter 65 Prozent – bis 2030 massiv ansteigen.
  • Um das Ziel, den PV-Strom bis 2030 auf 200 GW auszubauen, zu erreichen, wurde unter anderem eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten angekündigt, für private Projekt „soll es die Regel werden“.
  • Für Windkraft soll ein Anteil von zwei Prozent der jeweiligen Landesflächen ausgewiesen werden
  • Offshore-Windparks sollen bis 2025 auf 70 GW ausgebaut werden.
  • Zulassungsverfahren, wie die Umrüstung bestehender Windparks, sollen beschleunigt/erleichtert werden.
  • Der Vertrag sieht klare Ausstiegsszenarien vor: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll „idealerweise“ bis 2030 vorgezogen werden und auch soll der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor vollzogen werden, ohne jedoch eine konkrete Zielmarke vorzugeben.
  • Gas wird in diesem Zusammenhang als Energiequelle des Übergangs definiert, womit 2040 Schluss sein soll.
  • Bei der Gewinnung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird eine Elektrolyseleistung von 10 Gigawatt im Jahr 2030 angepeilt.
  • Es wird ein höheres Tempo und eine höhere Verbindlichkeit beim Netzausbau auf allen Ebenen versprochen, wobei das besondere Augenmerk auf den Stromautobahnen liegen muss.
  • Um unter anderem den Kohle- und Atomausstieg abzusichern, soll der Strommarkt reformiert werden, indem eine Praxisgruppe bis 2022 konkrete Vorschläge unterbreitet, wobei aktuelle Marktpreise bei der künftigen KWK-Förderung berücksichtigt werden.
  • Die Koalition will zudem die staatlich induzierten Preisbestandteile grundlegend reformieren, um für sozial gerechte Energiepreise zu sorgen.
  • Der nationale CO2-Preis soll nur in dem bisher bereits im BEHG festgelegten (moderaten) Maße steigen. Eine Erhöhung des Preises auf 60 oder mehr Euro/t/CO2 ist vom Tisch. 
  • Unterstützung eines EU-weiten CO2-Mindestpreises im EU-ETS.

Unzweifelhaft hat die neue Bundesregierung den Klimaschutz im Fokus. Das ist der richtige, alternativlose Weg. Jedes Unternehmen muss die Klimaneutralität anstreben und dazu alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird es keine Zukunft haben.

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage und der ausbleibenden Erhöhung des nationalen CO2-Preises über die bisherigen Regelungen hinaus zeigt die Ampel, dass sie eine Überbelastung der Industrie und der Bevölkerung vermeiden möchte. Ob dies jedoch genügt und tatsächlich gelingen wird, scheint fraglich. Außerdem ist auch abzuwarten, wie die Ampel die zahlreichen angekündigten Förderprogramme finanzieren möchte. Die Einnahmen aus dem BEHG werden für den Ausgleich der EEG-Umlage verwendet. Es bedarf daher weiterer Finanzquellen. Wo diese jedoch bei den extrem gestiegenen Energiepreisen wirtschafts- und sozialverträglich generiert werden könnten, ist nicht abzusehen.

Im Detail werden wir uns mit den Inhalten des Koalitionsvertrages am 24. Februar 2022 in unserer Veranstaltung „Koalitionsvertrag und Märkte: Neue Spielregeln für Energie und Klima!“ befassen, einen Blick in die Zukunft werfen und Ihnen zahlreiche Praxisbeispiele an die Hand geben. Die Veranstaltung kann einzeln oder im Rahmen unseres Klimanetzwerkes RGC-Praxisforum Zukunft gebucht werden. Infos und die Anmeldung finden Sie hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Joel Pingel

Wir suchen: Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Legal Tech sowie zur Unterstützung im Energie-, Umwelt- und Klimaschutzrecht

Die Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN ist eine Energie-, Umwelt- und Klimaschutzrechts-Boutique im Herzen von Hannover. Unsere Mandanten sind vor allem produzierende und energieintensive Industrieunternehmen, bundesweit und branchenübergreifend, z.B. aus den Bereichen Automotive, Chemie, Pharma, Lebensmittel etc., dabei diverse DAX-Unternehmen. Diese beraten wir unter anderem zu innovativen Standort-Versorgungskonzepten, Erneuerbaren Energien, Klimaschutzrecht und Elektromobilität.

Unser Beratungsansatz ist praxisorientiert und innovativ. Seit knapp zehn Jahren wird unsere Beratung bereits durch die Software-Produkte unserer Legal Tech Einheit RGC Manager GmbH & Co. KG unterstützt. Hierzu gehören Workshops und Schulungen zu unserem Compliance-Tool, der RGC Manager Web-Software.

JUVE hat uns in diesem Jahr als „Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht“ ausgezeichnet.

Zur Verstärkung unseres Teams in Hannover bzw. remote suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Umfang von 8-20 Wochenstunden

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Legal Tech und für die Zuarbeit im Energie-, Klima- und Umweltrecht.

Wir bieten

  • persönliche und individuelle Einarbeitung,
  • Tätigkeit in hoch innovativen und politisch relevanten Rechtsgebieten am Puls der Zeit,
  • ein spektakuläres Mandantenportfolio quer durch die deutsche Industrie,
  • ein innovatives Arbeitsumfeld mit Start-up-Atmosphäre,
  • ein Arbeitsklima, das von Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist,
  • ein motiviertes, kompetentes und interdisziplinäres Team,
  • einen modernen und ansprechenden Arbeitsplatz in zentraler Lage und
  • die Gelegenheit, über den Horizont der klassischen juristischen Arbeit hinaus an der Vermarktung und dem Einsatz von Legal-Tech-Produkten mitzuwirken.

Unser Wunschkandidat (m/w/d)

  • hat mindestens die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaften oder vergleichbar, z.B. Bachelor im FH-Wirtschaftsrecht,
  • ist zeitlich flexibel und an der Mitarbeit an neuen und innovativen Fragestellungen interessiert,
  • ist in der Lage, juristisch komplexe Sachverhalte als Kurz-News praxisgerecht aufzuarbeiten,
  • ist kommunikationsstark und kann sich vorstellen, im telefonischen Vertrieb von Softwarelösungen aktiv zu werden,
  • zeichnet sich durch Teamgeist, Kreativität und Humor aus und
  • schätzt unsere familiäre, dynamische Arbeitsatmosphäre.

Wir wünschen uns Diversität und laden ausdrücklich Bewerber mit ungewöhnlichen Biografien ein, sich bei uns zu bewerben.

Werden Sie Teil unseres Teamerfolgs!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr RGC-Team
Dr. Franziska Lietz
Michelle Hoyer

Unternehmen können auf dem Weg zur Treibhausneutralität finanzielle Förderungen vom Bund erhalten

Planen Sie die umfassende Dekarbonisierung Ihres Unternehmens? Dann könnte das neue Förderprogramm „Transformationskonzepte“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für Sie interessant sein.

Der Bund fördert die Erstellung eines sogenannten Transformationskonzepts, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen umfasst. Ziel ist es, Unternehmen mit Sitz innerhalb Deutschlands bei der Planung sowie Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Zusammengefasst muss das Konzept laut dem Informationsblatt des BMWi mindestens folgendes beinhalten:

  • eine Beschreibung des Status Quo der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz;
  • ein Treibhausgasneutralitätsziel bis spätestens 2045;
  • ein konkretes Klimaziel, das eine Treibhausgasminderung um min. 40 % gegenüber dem Status Quo vorsieht für mindestens 10 Jahre;
  • einen Maßnahmenplan für die Zielerreichung;
  • die Umsetzung mindestens einer investiven Einsparmaßnahme;
  • die Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, wobei der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 60 Prozent. Pro Konzept beträgt die maximale Förderung 80.000 EUR.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a.:

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz,
  • Kosten für Beratungsleistungen,
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Konzepts.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH schriftlich und zusätzlich sind online Unterlagen einzureichen.

Autorinnen: Pia Weber
                       Aletta Gerst

Nach fast zweiwöchigen Verhandlungen ist die Weltklimakonferenz in Glasgow am 13. November 2021 zu Ende gegangen. Doch was bleibt?

Am Samstagabend verkündete der britische COP26-Präsident Alok Sharma die von den aus 197 Ländern angereisten Staats- und Regierungschefs gemeinsam erzielte Einigung in Form der Abschlusserklärung.

Da die bisherigen internationalen Klimaschutzbemühungen nicht ausreichen, um das vereinbarte 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu erreichen (RGC berichtete), knüpft die Abschlusserklärung an diese Verfehlung an. Um das 1,5 Grad Ziel noch in Reichweite halten zu können, soll bis 2030 der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen um 45% sinken. In diesem Kontext werden die Staaten zusätzlich aufgerufen, ihre nationalen Klimaschutzpläne bereits bis Ende 2022 und nicht wie ursprünglich vereinbart bis 2025 zu prüfen. So sollen die internationalen Klimaschutzbemühungen beschleunigt werden.

Zudem beinhaltet die Abschlusserklärung eine Aufforderung an die Staaten, sich von dem konventionellen Energieträger Kohle zu distanzieren. Jedoch wurde die Formulierung im Laufe der Konferenz immer wieder verwässert und in letzter Minute aufgrund des Bestrebens von China und Indien weiter abgeschwächt. So spricht die finale Fassung der Abschlusserklärung lediglich von einer „schrittweisen Verringerung“ der Verwendung von Kohlekraftwerken ohne CO2-Abscheidung. Ursprünglich beinhaltete die COP-Erklärung einen Aufruf an die internationale Staatengemeinschaft, ihre „Bemühungen in Richtung eines Kohleausstiegs“ zu beschleunigen. Im Zuge dessen sollen die Staaten auch ihre „ineffizienten Subventionen“ für fossile Energieträger streichen. Was jedoch unter dem Begriff ineffizient genau zu verstehen ist, wurde nicht näher konkretisiert.

Einen großen Streitpunkt stellten die Finanzhilfen für Länder des Globalen Südens dar. Diese Hilfen sollen einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Eine besondere Belastung der Verhandlung entstand bereits frühzeitig durch das Bekanntwerden von nicht erfüllten Versprechungen seitens der Industrieländer. Sie hatten den Ländern des Globalen Südens zugesagt, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen bereitzustellen. Dieser Zusicherung kamen sie nicht vollständig nach. Die Verfehlung wird zwar in den Beschlüssen bedauert, aber ein nachträglicher Ausgleich für diese Fehlbeträge wurde nicht mit aufgenommen. Dennoch erkennt die Abschlusserklärung an, dass die Kosten zur Anpassung an den Klimawandel zukünftig ansteigen und fordert daher die Industriestaaten auf, ihre Finanzhilfen für den Globalen Süden zu verdoppeln.

Außerhalb der regulären Verhandlungszeit hat die britische Konferenzpräsidentschaft zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht. Beispielsweise setzten sich Vertreter und Vertreterinnen aus 100 Staaten, darunter Brasilien, Kanada, Russland und die USA, verstärkt für den Schutz der Wälder ein. Sie planen, die Abholzung bis 2030 vollständig aufzuhalten. Weiterhin erzielten mehr als 100 Staaten eine Einigung darüber, den eigenen Ausstoß an Methangas bis 2030 um 30% zu reduzieren, da Methangas die Erderwärmung besonders stark fördert.

Wie die konkrete Umsetzung der Abschlusserklärung in den einzelnen Staaten gelingt, wird die Zukunft zeigen. Die nächste Klimakonferenz findet im November 2022 in Ägypten statt.

Autoren: Michelle Hoyer
                 Jana Lotz

Die Weltklimakonferenz überprüft als oberstes Gremium der Klimarahmenkonventionen, ob die Staaten Maßnahmen ergreifen, die die Ziele des Klimaschutzes umsetzen. Die Durchführung der Maßnahmen wird anhand von Beschlüssen gefördert.

Um der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken und die Folgen abzumildern, müssen vor allem die Treibhausgasemissionen weltweit möglichst schnell sinken.

Wie dies zeitnah umgesetzt werden kann wird noch bis zum 12. November 2021 bei der Weltklimakonferenz in Glasgow beraten. Die aus 197 Länder angereisten Staats- und Regierungschefs sollen über die Begrenzung der Erderwärmung verhandeln. Denn für das im Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, reichen die bisherigen Anstrengungen nicht aus.

Unter die bisherigen Anstrengungen fallen beispielsweise die Regelungen zum Emissionshandel. Die bislang betroffenen Sektoren im europäischen Emissionshandel sind die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und der innereuropäische Luftverkehr. Zweck des Emissionshandels ist es, durch finanzielle Anreize den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Wie hier berichtet, plant die EU die Ausweitung des Emissionshandels. So sollen der Straßenverkehr und der Gebäudesektor zukünftig ebenfalls mit CO2-Zertifikaten handeln.

Seit Beginn dieses Jahres sorgt zudem der nationale Emissionsscheinhandel dafür, dass sich die CO2-Bepreisung indirekt auch auf die Energiepreise vieler Unternehmen auswirkt, die nicht Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen (RGC berichtete).

Unter anderem diese ansteigenden Kosten sorgen wohl dafür, dass sich vielseitig Umbrüche aufzeigen: Die Industrie strebt immer mehr nach CO2-Neutralität und steigt auf grüne Technologien um.

Letztlich bleibt Klimaschutz aber ein Kraftakt, bei dem das Zusammenwirken aller gefordert ist. Unternehmen und Verbraucher müssen beim Schutz der Umwelt mitwirken. Das Ergebnis der Weltklimakonferenz in Glasgow könnte hierfür einen unterstützenden Anschubser bieten.

Autorin: Michelle Hoyer

Ausstieg aus Verbrenner-Motoren und deutliche CO2-Reduktion bis 2030 gefordert.

Wie von uns hier berichtet, hatten Umweltverbände VW und weitere deutsche Automobilkonzerne aufgefordert, sich zu verpflichten, bereits bis zum Jahr 2030 aus den klimaschädlichen Verbrenner-Motoren auszusteigen. Das sind fünf Jahre früher, als es in den Zielsetzungen der EU vorgesehen ist. Außerdem sollen sie ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 2018 senken.

VW ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Es argumentiert u.a., 35 Milliarden Euro bis 2025 in die Elektromobilität investieren zu wollen. Außerdem habe sich das Unternehmen als erster Automobilhersteller 2018 klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt. Es strebe zudem das Ziel an, bis spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral zu.

Das genügte den Umweltverbänden nicht. Zwei Geschäftsführer von Greenpeace und eine Klimaaktivistin haben gegen VW Klage vor dem LG Braunschweig eingelegt. Die Klageforderungen sind die gleichen, wie im vorherigen Aufforderungsschreiben. Die Kläger begründen ihre Forderung damit, dass sie sich durch das Geschäftsmodell von VW in ihren Freiheits- und Eigentumsrechten bedroht sehen.

Die Klimaschützer äußern sich zum Ausgang des Verfahrens wegen des Shell-Urteils des Bezirksgerichts in Den Haag und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz optimistisch.

Objektiv betrachtet gibt es aber erhebliche Unterschiede zu den genannten Entscheidungen und der Klage vor dem LG Braunschweig. Die Klage gegen Shell vor dem Bezirksgericht in Den Haag war nur zulässig, weil es in den Niederlanden eine Art Verbandsklagerecht in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, zu dem das Pariser Klimaabkommen zählt. Das deutsche Recht kennt ein solches Klagerecht nicht. Das Bundesverfassungsrecht hat die Verfassungskonformität eines Gesetzes überprüft und nicht über individuelle Forderungen geurteilt.

Sollte das LG Braunschweig die Klage gleichwohl als zulässig betrachten, müssten die Kläger nachweisen, dass „das Geschäftsmodell von VW“ tatsächlich kausal für die von ihnen behauptete Bedrohung ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte ist. Ob das gelingen kann, ist sehr fraglich.

In den heutigen Zeiten ist es dennoch schwer vorherzusagen, welchen Beitrag die Gerichte zum Klimaschutz als „ Green Judgement“ leisten werden und welche rechtlichen Spielräume sie hierfür nutzen. Derartige Klagen müssen also ernst genommen werden.

Das zeigt auch die Klage des peruanischen Bergbauers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE, welche es immerhin in die Beweisaufnahme beim OLG Hamm geschafft hat. Seit 2015 klagt Saúl Luciano Lliuya – unterstützt von Germanwatch – gegen RWE. Klagegrund: RWE heize mit seinem Kohlestrom die Erderwärmung buchstäblich an. Dadurch werde ein Gletschersee oberhalb seines Heimatortes (Huaraz) immer voller. Infolgedessen wachse das Risiko einer Überflutung – auch seines Hauses.

Es ist damit zu rechnen, dass die Klage gegen VW kein Einzelfall bleiben wird. Andere Automobilkonzerne und Industrieunternehmen aus anderen Branchen werden folgen. Ob das jedoch den Klimaschutz tatsächlich voranbringen wird, darf angezweifelt werden. Beim Klimaschutz handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Diese lässt sich nur mit technischem Fortschritt, Strategien und klaren politischen Vorgaben meistern. All das können Gerichte nicht liefern.

Schließlich werden durch die drohenden Klagen in den Unternehmen wichtige Kapazitäten und Ressourcen verbraucht, die besser zur klimafreundlichen Transformation, als zum Coaching mit Großkanzleien zur potenziellen Klageverteidigung eingesetzt werden sollten.

Autor: Prof. Dr. Kai Gent

Kein verspäteter April-Scherz: Forschern ist es gelungen, CO2-neutral flüssigen Treibstoff aus Sonne und Luft herzustellen!

Was zunächst wie ein April-Scherz klingt, stellt sich als Realität heraus. Auf dem Dach des Maschinenlaboratoriums der ETH Zürich steht eine Mini-Raffinerie, in der synthetische flüssige Treibstoffe hergestellt werden können. Die Herstellung erfolgt vollkommen CO2-neutral, weil nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor der Luft entnommen wurde.

Wie geht das? Aus der Luft wird unter Einsatz von Sonnenenergie CO2 durch Spaltung entnommen und unter Verbindung mit Wasser Syngas gewonnen. Das Syngas kann dann anschließend weiter zu Kerosin, Methanol oder anderen Kohlenwasserstoffen verarbeitet werden. Dieser Energiegewinnungsprozess könnte damit besonders für die Luft- und Schifffahrt von großer Bedeutung sein.

Die Schweizer Wissenschaftler bezeichnen ihren Prozess als industriereif. Die Forscher sind davon überzeugt, dass eine Solaranlage größeren Ausmaßes, z. B. zur Größe etwa eines Drittels der Mojave-Wüste, den Treibstoffbedarf der gesamten Luftfahrt abdecken könne. Die neue Technologie sei sehr vielversprechend und mit Hilfe von Subventionen schnell realisierbar.

Weitere Details gibt es hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Stefanie Blau

Europäischer Chemieverband Cefic verleiht den “European Responsible Care Award®” in der Kategorie „En route to climate neutrality

So geht klimaneutrale Zukunft! Die „GET H2”-Partner bp, Evonik, Nowega, OGE und RWE Generation wollen gemeinsam die erste öffentlich zugängliche Wasserstoffinfrastruktur aufbauen.

Das Projekt „GET H2 Nukleus” verbindet die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit industriellen Abnehmern in Niedersachsen und NRW. Das rund 130 Kilometer lange Netz von Lingen bis Gelsenkirchen soll das erste H2-Netz mit diskriminierungsfreiem Zugang und transparenten Preisen werden.

Für dieses großartige Zukunftsprojekt ist die Evonik nun vom europäischen Chemieverband Cefic mit dem „European Responsible Care Award®” in der Kategorie „En route to climate neutrality” geehrt worden.

Das gesamte RGC-Team gratuliert zu diesem großartigen Preis ganz herzlich und bedankt sich, dass wir bei diesem Projekt unterstützen dürfen!

Wer mehr über das Projekt erfahren möchte, hat dazu auf unserem 16. RGC-Kanzleiforum Energie und Klima am 2. Dezember 2021 die Möglichkeit. Herr Ralf Gayer von der Evonik wird aus erster Hand berichten.

Autoren:  Prof. Dr. Kai Gent
                  Annerieke Walter

Aufgrund der uns erreichenden vielen Nachfragen haben wir unser Programm ergänzt

Die Entwicklungen der Energiepreise sind dramatisch. Die ersten Versorger gehen insolvent. Andere Versorger verlangen Preisanpassungen. Andere geben keine Angebote mehr ab. Die Wirtschaft muss mit unerträglichen Mehrkosten rechnen.

Unsere Veranstaltungen leben von ihrer Aktualität. Daher ist es für uns ein Muss, Ihnen auf unserem Kanzleiforum Informationen und Tipps zum Umgang mit dieser schwierigen Situation zu geben. Wir haben daher das „Special Energiepreise“ ins Programm aufgenommen, obwohl der Themenschwerpunkt der Veranstaltung die Versorgung von Mittelstand bis Großindustrie mit grünem H2 ist.

Inhaltlich ist für das „Special Energiepreise“ geplant:

  • 13:00 Uhr Explodierende Energiepreise: Fakten, Ursachen, Prognosen
    Holger Fleckenstein, Uniper Market Solucions GmbH (angefragt)
  • 13:25 Uhr Rechtliche To-Do´s für Verträge und Versorger-Insolvenzen
    RGC-Team

Weitere Informationen und die Anmeldung zu unserem 16. Kanzleiforum Energie und Klima finden Sie hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz

In den kommenden zwei Wochen verhandeln in Glasgow die Staats-und Regierungschefs der Welt zu globalen klimapolitischen Fragen.

Am Sonntag hat in Glasgow die Weltklimakonferenz COP26 begonnen. Die aus 197 Länder angereisten Staats- und Regierungschefs sollen während des Klimagipfels über die Begrenzung der Erderwärmung verhandeln.

Während der zweiwöchigen UN-Klimakonferenz fokussiert sich jeder Tag jeweils auf ein anderes zentrales Thema des Klimawandels. So steht beispielsweise am Donnerstag, den 4. November 2021, die Beschleunigung der globalen Umstellung auf saubere Energien auf der Tagesordnung.

Seit dem im Jahr 2015 geschlossenen Pariser Klimaabkommen, durch welches sich die Nationen gemeinsam verpflichteten, die Erderwärmung unter 2 Grad, möglichst aber auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter konstant zu halten, gilt die COP26 als das bis dahin wichtigste internationale Treffen zum Klimaschutz.

Aufgrund des jüngsten UN-Klimaberichts, wonach die aktuellen internationalen Klimaschutzbemühungen sich versiebenfachen müssten, um das 1,5 Grad Ziel zu verwirklichen (RGC berichtete), sind die Erwartungen an die Klimakonferenz wegen des enormen Handlungsbedarfs hoch.

Ob die Weltklimakonferenz in Glasgow diesen hohen Erwartungen gerecht werden kann, bleibt abzuwarten.

Autoren: Michelle Hoyer
                Jana Lotz