Bundeskartellamt untersucht Bereitstellung und Vermarktung für Ladeinfrastruktur

Der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist nach dem Start eines Konsultationsverfahrens der Bundesnetzagentur nun auch beim Bundeskartellamt im Blick. Das Bundeskartellamt teilte mit, es wolle sowohl den Wettbewerb beim Ladestrom als auch den diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für öffentlich zugängliche Ladesäulen untersuchen.  Noch sei die Ladeinfrastruktur in einer frühen Marktphase, aber es seien nun strukturelle Wettbewerbsprobleme zu identifizieren. Damit wolle man den von der Bundesregierung angestrebten flächendeckenden Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unterstützen.

Auslöser der Untersuchung waren vermehrte Beschwerden über die Preise und die Konditionen an den Ladesäulen. Weil aber der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen keiner umfassenden Regulierung unterliegt, dient für die Aufdeckung von möglichen Wettbewerbshürden das Kartellrecht. Das Bundeskartellamt will daher die Rahmenbedingungen für die Ladekunden und Mobilitätsanbieter beim Zugang zu den Ladesäulen ermitteln. Außerdem wird die aktuelle Praxis der Städte und Gemeinden zur Planung und Bereitstellung von Standorten für Ladestationen untersucht. Es soll ein diskriminierungsfreier Zugang für geeignete Standorte gewährleistet sein. Auch der Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen wird wettbewerblich untersucht.

Die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung wird das Bundeskartellamt in einem öffentlichen Bericht vorstellen.