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Durch eine neue EU-Regelung könnten Speichermöglichkeiten wirtschaftlicher und somit attraktiver werden.

Vertreter der EU Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben sich am 19. Dezember 2018 im sogenannten Trilog auf neue Regeln einer geänderten Strommarktrichtlinie geeinigt. Die Änderungen sind Teil des umfangreichen EU-Energiereformpaketes, über das seit zwei Jahren auf europäischer Ebene verhandelt wird und deren erster Teil (sog. Winterpaket) am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten ist.

Die neue Strommarktrichtlinie könnte Erleichterungen für Stromspeicher bringen. Speicher, die Netzdienstleistungen wie Regelenergie erbringen, sollen hiernach künftig mit anderen Kraftwerkstechnologien gleichgestellt werden. Insbesondere die Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen beim Ein- und Ausspeichern soll bei netzdienlichem Einsatz entfallen.

Zum Hintergrund:

Derzeit fallen auch in Deutschland Umlagen und Abgaben sowohl bei der Einspeicherung von Strom als auch erneut bei dessen Ausspeisung zum erneuten Verbrauch an und dies auch, wenn die Speicher dem Netzbetreiber Flexibilitäten zur Verfügung stellen.

Die Verhandlungsergebnisse müssen in den kommenden Monaten noch formell durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat bestätigt werden. Ist die Richtlinie in Kraft, hat Deutschland grundsätzlich 18 Monate Zeit, ihre Regelungen in deutsches Recht umzusetzen.