EU-Kommission (KOMM) schlägt eine Verordnung für einen Rahmen zur Erreichung von Klimaneutralität vor

EU-Klimagesetz zur Minderung von CO2

Die EU-Kommission (KOMM) hat eine „Verordnung für einen Rahmen zur Erreichung von Klimaneutralität“ vorgeschlagen. Hier finden Sie die Verordnung, die umgangssprachlich schlicht als EU-Klimagesetz bezeichnet wird.

CO2 Minderungsziele:

In dem Gesetzesvorschlag wird die Klimaneutralität der EU bis 2050 eindeutig als Ziel geregelt. Bis dahin muss die Treibhausgasbilanz der EU netto also bei Null liegen. Das bedeutet, entsprechenden Mengen an CO2 müssen der Atmosphäre wieder entzogen werden, wenn dann noch Treibhausgase emittiert werden. Nach 2050 soll die EU sogar negative Emissionen ausstoßen. Das kann nur erreicht werden, wenn der Atmosphäre mehr CO2 entzogen wird, als die EU emittiert. Wie diese negativen Emissionen tatsächlich erwirkt werden können, ist noch offen.

Reduktionspfad mit Zwischenzielen:

Außerdem soll die KOMM das Recht bekommen, Zwischenziele, also einen Reduktionspfad bis 2050 festzulegen. Dabei soll die KOMM Kriterien wie Kosteneffizienz, Wettbewerbsfähigkeit und aktuelle klimawissenschaftliche Erkenntnisse beachten. Ziele für 2030 und 2040 enthält das Gesetz noch nicht. Die KOMM soll aber prüfen, ob eine Anhebung der gegenwärtig angestrebten Reduktion von 40 auf 50 Prozent bis 2030 angemessen ist. 

Keine verbindlichen Ziele für einzelne Mitgliedsstaaten:

Die KOMM schlägt vor, dass die Mitgliedsstaaten das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 kollektiv erreichen. Sofern sich zeigt, dass EU und Mitgliedsstaaten diese Ziele nicht einhalten, will die KOMM den betroffenen Mitgliedsstaaten Empfehlungen geben, die für die Mitgliedsstaaten aber nicht verbindlich wären.  Sofern ein Mitgliedsstaat der Empfehlung nicht folgt, muss er dies öffentlich begründen. 

Der Entwurf der KOMM muss noch vom EU Parlament verabschiedet werden.

Initiative zum Klimapakt 

Die KOMM hat außerdem eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Initiative zum Europäischen Klimapakt eingeleitet. Die Öffentlichkeit, also auch Bürger, Verbände und andere Interessensvertreter sollen bei neuen Klimaschutzmaßnahmen mitreden können. Die Konsultation läuft noch bis zum 27. Mai 2020. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.