Bundesrat hat MsbG-Novelle gebilligt: Smart-Meter-Rollout kann neu starten

Das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ ermöglicht den zügigen Einbau von intelligenten Messsystemen. 

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Novelle des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG) in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 gebilligt. Der Einbau der Smart-Meter mit dem System des „agilen Rollout“ wird so gesetzlich verankert und ermöglicht den zügigen Einbau von schon zertifizierten Geräten. Er beginnt in 2023 bis schließlich 2030 alle Haushaltskunden mit den Messsystemen ausgestattet sein sollen. Der Rollout für die Industrie (Verbraucher über 100.000 kWh/Jahr und Erzeuger über 100 kW installierte Leistung) startet erst ab 2025; der Pflichtrollout ab 2028.

Das Gesetz enthält neue Vorgaben für die Datenspeicherung, Löschung und Anonymisierung; dafür entfällt aber künftig die Freigabe der Messsysteme durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Die Zustimmung des Bundesrates erging, da seine Kritikpunkte am ursprünglichen Gesetzesentwurf vom Bundestag teilweise aufgriffen wurden. Die jetzt verabschiedeten Änderungen des MsbG enthalten wesentliche Erleichterungen für Messkonzepte in Mehrfamilienhäusern. Die Umrüstkosten für private Haushaltskunden wurden gedeckelt.

Das Gesetz kann nun nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Eine weitere Erleichterung wird die Abschaffung der Eichfrist für Smart-Meter-Gateways bringen. Die Geräte verfügen über eine Selbsttestfunktion, mit der sie sich selbstständig bei einer Fehlfunktion beim Gateway-Administrator melden – eine Prüfung der Geräte kann daher entfallen! Dies soll mit einem beschlossenen Antrag zur Änderung des Mess- und Eichrechts erfolgen.

Autorin: Aletta Gerst