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Konsultation der EU-Kommission zu einem CO2-Grenzausgleichssystem

Die EU will ihren Green Deal mit Zöllen auf klimaschädliche Importe absichern.

Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2020 auf ihrer Internetseite eine Konsultation zum Thema Grenzausgleichsmaßnahmen (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) gestartet.

Hintergrund sind die verschärften Anstrengungen der EU im Rahmen ihres Green Deals zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Denn solange nicht alle Weltregionen einen ähnlich ambitionierten Klimaschutz betreiben, besteht das Risiko, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie aufgrund der CO2 Preise und der damit einhergehenden höheren Produktionskosten gemindert wird. Falls sich Produktionen deshalb in andere Länder verlagern, in denen aufgrund geringerer Klimaschutz-Standards kostengünstiger produziert werden kann, nennt man das Carbon Leakage. Dieser Effekt soll verhindert werden, da zum einen die heimische Wirtschaft geschädigt würde und zum anderen für das Klima nichts gewonnen wäre.

Es gibt bereits derzeit zahlreiche Instrumente, die dieses Problem adressieren. Auf nationaler Ebene etwa die Besondere Ausgleichsregelung oder diverse Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer. Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ETS sind dies Mechanismen wie die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten oder die Strompreiskompensation.

Dieses Instrumentarium soll nun durch den Grenzausgleichsmechanismus CBAM ergänzt werden. Wie genau solche grünen Zölle aussehen sollen, ist noch unklar. Die Idee ist jedenfalls, dass sich die Höhe dieser Zölle am carbon footprint des jeweiligen Imports orientiert. Vorbilder könnten bereits existierende CBAMs in Kalifornien und Quebec sein.

Die Industrie hat gute Gründe, sich an der Konsultation zu beteiligen:

  • Ein CBAM ist nicht für alle Sektoren geplant, sondern nur für bestimmte, besonders Carbon Leakage gefährdete Sektoren. Branchen, die von einer CO2 Bepreisung betroffen sind, sollten daher darauf achten, dass sie auch vom BTA erfasst sind.
  • Unklar ist auch das Verhältnis zu den bereits vorhandenen Instrumenten. Bleiben diese bestehen oder sollen sie wegfallen? Die EU-Kommission erwägt zum Beispiel, den bisher bestehenden Carbon Leakage Schutz im EU ETS im Rahmen der Einführung grüner Zölle zu streichen. Hier ist zu gewährleisten, dass der Schutz der europäischen Industrie nicht schlechter wird.
  • Schließlich sollte wohl überlegt sein, wie die Einnahmen aus diesen grünen Zöllen verwendet werden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass diese tatsächlich auch in Förderinstrumente zur Unterstützung der Industrie bei ihren Klimaschutzbemühungen wie zum Beispiel in Carbon Contracts for Difference gesteckt werden. 

Für die Konsultation hat die Kommission einen Fragebogen bereitgestellt. Die Konsultation läuft noch bis zum 28. Oktober 2020.