Umweltbundesamt: Tesla soll 12 Millionen Euro Bußgeld zahlen
Weil Tesla sich nicht an die gesetzlichen Pflichten zur Rücknahme und Recycling von Fahrzeugbatterien gehalten haben soll, droht eine Strafe durch das Umweltbundesamt.
Die „Welt am Sonntag“ berichtete unter Berufung auf einen bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Bericht über das dritte Quartal des Geschäftsjahres von Tesla über den Konflikt mit dem Umweltbundesamt. Tesla habe gegen die Pflichten für Hersteller von Fahrzeugbatterien zur Rücknahme und umweltverträglicher Entsorgung nach dem deutschen Batteriegesetz verstoßen. Tesla soll aber bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, denn das Unternehmen nehme sehr wohl die Batterien seiner Autos zurück. Es gehe bei den Vorwürfen hauptsächlich um „administrative Verpflichtungen“. Das Umweltbundesamt teilte mit, dass es sich zu laufenden Verfahren nicht äußern dürfe.
Tatsächlich sieht das deutsche Batteriegesetz nicht nur die Rücknahme von Batterien, sondern auch die Benennung eines Entsorgungspartners als Pflicht der Fahrzeughersteller. Dabei ist die Entsorgung der Akku im Elektroauto bei einem Unfall nicht einfach:
Fängt der Akku Feuer, können nur große Wassermengen den Brand löschen. Anschließend müssen die Batterien wochenlang gekühlt werden. Lässt sich die Batterie nach einem Unfall nicht mehr aus dem Auto ausbauen, muss das gesamte Autowrack in einem mit Wasser gefüllten Spezialcontainer gelagert werden. Für diese komplexe Entsorgung gibt es bisher noch wenig Fachbetriebe. Die Mobilitätswende steht also noch vor vielen Herausforderungen.