Bislang war der Anschluss von PV- bzw. sonstigen EE-Anlagen oft mit massiven bürokratischen Hürden verbunden, Zeitverzug von Wochen oder Monaten war an der Tagesordnung. Eine Änderung am EnWG mit dem Fokus auf mehr Digitalisierung soll dies nun ändern.
Am Freitag, den 24.6.2022 wurde im Bundestag eine umfangreiche Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Diese adressiert laut Verlautbarungen des Bundestages drei Problemkomplexe: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrages seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.
Neben umfangreichen Regelungen, die sich vor allem mit dem beschleunigten und treibhausgasneutralen Ausbau der Energieversorgungsnetze befassen, enthält die Novelle eine Erweiterung des § 14e EnWG („Gemeinsame Internetplattform“).
Hintergrund der Regelung ist die Problemstellung, dass der Netzanschluss bzw. die Netzintegration von EE-Anlagen, aber auch von Letztverbrauchern, regelmäßig vor hohen bürokratischen Hürden stehen, die teilweise erheblichen Zeitverzug verursachen – wie auch wir aus unserer Beratungspraxis berichten können – und von vielen potenziellen Anlagenbetreibern als Hemmnis bei der Anschaffung einer PV-Anlage wahrgenommen werden.
Schon jetzt regelt § 14e EnWG, dass die Stromnetzbetreiber eine „Gemeinsame Internetplattform“ schaffen müssen, die ab dem 1.1.2023 errichtet und betrieben werden soll.
Spätestens ab dem 1. Januar 2024 soll diese dann nach dem neu eingefügten Abs. 2 der Vorschrift zur Digitalisierung von Netzanschlussprozessen dienen. Sowohl die Betreiber von (EE-)Anlagen gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 des EEG („Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt“), als auch Letztverbraucher sollen über die gemeinsame Internetplattform auf die Internetseite des zuständigen Netzbetreibers gelangen können, um dort die relevanten Informationen für ein Netzanschlussbegehren zu übermitteln.
Diese Informationsaustauschprozesse, die bislang i.d.R. unstrukturiert per E-Mail oder sogar postalisch erfolgt sind, sollen damit in einer einheitlichen Plattform optimiert werden. Die Gesetzesbegründung (S. 56 f.) nennt diesbezüglich die Einführung „massentauglicher Prozesse zur Vereinfachung und Beschleunigung von Netzanschlüssen“ als Ziel der Novelle. Das „Massengeschäft“ setze eine konsequente Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen voraus.
Dieser Ansatz ist begrüßenswert und könnte auch für die Vereinheitlichung und effektive Abwicklung von Netzanschlussprozessen bei Industrieunternehmen deutliche Vorteile bieten.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Aletta Gerst