Schlagwortarchiv für: Marktstammdatenregister

ÜNB stellen Berechnungstool zur Verfügung

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben auf ihrer gemeinsamen Internetseite Tools zur monatsweisen Berechnung der Überschusserlöse nach StromPBG zur Verfügung gestellt. Sie ermöglichen Betreibern von Stromerzeugungsanlagen, welche der Überschusserlösabschöpfung unterliegen, erstmals eine Vorab-Ermittlung der Abschöpfungsbeträge im (voraussichtlich) für die Datenmeldung zu verwendenden Format.

Zum Berechnungstool der ÜNB gelangen Sie hier.

Dort findet sich zudem die Ankündigung, dass die ÜNB „ab“ April auf die Anlagenbetreiber zugehen und diese auffordern, sich im jeweiligen ÜNB-Portal zu registrieren bzw. erforderliche Klärungen mit den Verteilnetzbetreibern zu veranlassen. Die Datenmeldungen selbst sollen dagegen voraussichtlich erst ab Juni 2023 möglich sein.

Per Gesetz müssen die Datenmeldungen gegenüber dem regelverantwortlichen ÜNB für den ersten Abschöpfungszeitraum (01.12.2022 – 31.03.2023) bis zum 31. Juli 2023 erfolgt sein, erforderliche Zahlungen an den Anschlussnetzbetreiber bis zum 15. August 2023.

Details des Abschöpfungsprozesses und der für die Abwicklung gegenüber den ÜNB und Anschlussnetzbetreibern maßgeblichen Meldevorgänge, -formvorgaben und -fristen beschreiben die ÜNB auf ihrer gemeinsamen Internetseite hier.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Das BMWK hat einen Entwurf seiner Photovoltaik-Strategie veröffentlicht. Es soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden, um die ehrgeizigen deutschen Klimaziele zu erreichen.

Die Ziele sind ambitioniert: Treibhausgasneutralität im deutschen Stromsektor bis 2035; ein Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 80% bis 2030.

Um dies zu erreichen, muss der Ausbau der PV massiv beschleunigt werden. Im Jahr 2022 wurden 7 GW an PV ausgebaut, dieser Ausbau muss auf 22 GW mehr als verdreifacht werden. Wie dies gelingen kann (und soll), stellt das BMWK in einem Entwurf seiner PV-Strategie dar. Die Strategie soll zum einen zur Optimierung des Gesamtsystems der Energieversorgung beitragen, als auch Handlungsfelder mit Maßnahmen aufzeigen, durch die der Ausbau der PV beschleunigt werden kann. Den Entwurf finden Sie hier. Das Papier ist allerdings nicht abschließend. Deutschlands PV-Strategie wird laufend evaluiert und aktuellen Entwicklungen angepasst werden müssen.

Das BMWK stellt für jedes Handlungsfeld sein strategisches Zielbild vor, gibt einen Überblick über bereits umgesetzte Maßnahmen und stellt dann die nächsten Schritte und Maßnahmen vor.

Die wichtigsten Handlungsfelder sind:

        1.  Freiflächenanlagen weiter ausbauen

  • Ziel ist der jährliche Zubau von 11 GW PV-Freiflächenanlagen ab 2026
  • Hierfür sollen neue Flächen erschlossen (z.B. durch Privilegierung im Außenbereich nach § 35 BauGB) und Fertigungskapazitäten geschaffen werden

        2.  Photovoltaik auf dem Dach erleichtern

  • Ziel: jährlicher Zubau von 11 GW PV-Dachanlagen ab 2026
  • Das BMWK schlägt folgende Anreize bzw. Abbau von Hemmnissen vor:

            o Grenze der Direktvermarktung von 100 kWp so gestalten, dass sie nicht zur Hemmschwelle wird

            o Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern: Keine/weniger Abhängigkeit von nachbarlichen Anlagen und dadurch nachteilige Auswirkungen auf Schwellenwerte vermeiden.

            o Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung zulassen

            o Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach: Streichung von Meldepflichten.

        o Weiterentwicklung zur Vermeidung von Pönalisierungen: u.a. durch Setzung von Anreizen zur Einhaltung der Pflichten nach § 52 EEG

  •  Außerdem prüft das BMWK u.a.  gegenwärtig:

            o Verbesserte Dachnutzung durch geringere Abstandsvorgaben in den BauOen

            o Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken

            o Repowering bei Dachanlagen

            o Wechselrichterverbräuche von Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung bürokratiearm                 abrechnen

            o Lösung Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und PV

        3.  Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erleichtern

  • Gemeinschaftliche Versorgung innerhalb eines Gebäudes
  • Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells
  • Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“)

        4.  Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern

  • Einfache Installation, Aufbau und Inbetriebnahme; Verringerung des Aufwandes für die Meldung

        5. Netzanschlüsse beschleunigen

  • Ziel: Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch die Einführung massentauglicher Verfahren (flächendeckende Standardisierung und Digitalisierung) sowie verbindlicher Fristen
  • Hierfür sollen zukünftig folgende Maßnahmen getroffen werden:

            o Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen 

            o Verkürzung der Frist für den Zähleraustausch auf 1 Monat 

        o Beschleunigung und Vereinfachung der Zertifizierung von Anlagen im Bereich 135-950 kW (dafür u.a. Schaffung einer Datenbank für Einheitenzertifikate)

            o Vereinfachtes Verfahren für Anschluss und Anmeldung kleiner Anlagen  <30 kWp

            o Netzbetreiber sollen Installateure gegenseitig anerkennen – somit sollen Anlagenbetreibern mehr Elektrofachkräfte auch außerhalb ihres Einzugsbereiches zur Verfügung stehen

            o Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen und Überprüfung der spezifischen Anforderungen der Netzbetreiber auf Missbräuchlichkeit (z.B. bei Forderung bestimmter Produktmarken oder Gerätetypen)

          6.  Akzeptanz stärken

  • Mehr Akzeptanz und Bürgerbeteiligung, z.B. durch Schaffung von Förderprogrammen 

          7.  Wirksame Verzahnung von Energie und Steuerrecht sicherstellen

  • Für PV-Dachanlagen gab es im Jahressteuergesetz 2022 bereits Erleichterungen
  • Das BMWK will sich für weitere steuerrechtliche Vereinfachungen einsetzen

            o Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV ausschließen

            o Aufhebung der Pflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung für PV-Kleinunternehmen

            o Gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom verhindern

            o Ungleichbehandlung bei der stromsteuerrechtlichen Anlagenverklammerung auflösen

            o Zuordnung von Freiflächen-PV zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglichen

            o Anlagenbetreiber ohne zu versteuernde Strommengen von Anmelde-, Anzeige- und Meldepflichten befreien

            o Wohn-Riester auf PV-Installation, Wärmepumpen-Einsatz und energetische Sanierung

        8.  Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen

  • Ziel ist die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, europäischen Produktion aller (wichtigen) Komponenten von PV-Anlagen sowie des dazugehörigen Intellectual Property.
  • Eine europäische Plattform für Transformationstechnologien soll geschaffen werden. Diese soll helfen, die industriellen Produktionskapazitäten in fünf strategisch wichtigen Technologiebereichen (Windkraft, PV, Elektrolyseure, Stromnetze und Wärmepumpen) in der gesamten EU auszubauen und zu fördern. 

        9.  Fachkräfte sichern

  • Steigerung der Zahl von Fachkräften zur Herstellung, Planung, Installation und Wartung von PV-Anlagen, Stärkung von Ausbildungsangeboten, Fortbildungen und das Fachkräfteangebot (auch aus dem Ausland)

        10. Technologieentwicklung voranbringen

  • Ziel ist, dass durch Forschungsförderung deutsche Forschungsinstitute und Unternehmen Technologieführer entlang der gesamten Wertschöpfungskette der PV werden.

        11.  Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europäischen Instrumenten voranbringen

Dieser Entwurf einer PV-Strategie wurde am 10.03.2023 veröffentlicht. Bis zum 24.03.2023 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen überarbeitet und finalisiert das BMWK nunmehr das Papier. Die finale Strategie wird dann im Mai 2023 vorgestellt. Die enthaltenen Maßnahmen sollen dann in zwei Gesetzespaketen nacheinander umgesetzt werden (Solarpaket I und II).

Autoren: Dr. Franziska Lietz 
                Jan Schlüpmann