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Kaum ein Thema wird derzeit so heiß diskutiert wie die CO2-Bepreisung, ein Gutachten der „Wirtschaftsweisen“ heizt die Debatte weiter an.

In vielen europäischen und außereuropäischen Staaten gibt es eine CO2-Bepreisung bereits. In Deutschland wird seit mehr als einem Jahr intensiv darüber diskutiert, ob und in welcher Form ein Preis für CO2 politisch umgesetzt werden soll.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung ein Sondergutachten des Sachverständigenrates für Wirtschaft in Auftrag gegeben. Dieses wurde vor einigen Tagen veröffentlicht. Unter dem folgenden Link finden Sie das Sondergutachten, dessen Kernbotschaften und weitere Informationen des Sachverständigenrates:

https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/sondergutachten-2019.html

Das Sondergutachten spricht sich für eine Bepreisung des Ausstoßes von CO2 aus, da dies Anreize für Investitionen in emissionsärmere Geräte und Anlagen setze sowie entsprechende Geschäftsmodelle und die Suche nach Innovationen fördere. Als wenig zielführend werden die „klimapolitisch unsystematischen Steuern und Abgaben“ sowie die „bisher von unterschiedlichen kleinteiligen Zielen und Aktionsplänen“ gekennzeichneten nationalen Aktivitäten in Deutschland kritisiert. 

Empfohlen wird langfristig eine einheitliche Bepreisung von CO2, indem der EU-Emissionshandel auf alle Sektoren in allen Mitgliedstaaten ausgeweitet wird. Denn ein einheitlicher Preis würde die volkswirtschaftlichen Kosten der Emissionsreduktion innerhalb der EU minimieren. Kurzfristig wird als Übergangslösung eine separate Bepreisung in dem Bereich empfohlen, welcher bislang nicht dem Europäischen Emissionshandel (Nicht-EU-ETS-Bereich) unterliegt. Dies z. B. durch einen separaten Emissionshandel für diese Sektoren oder über eine CO2-Steuer. Im Gutachten wird diesbezüglich auch die angemessene Berücksichtigung des Carbon-Leakage-Risikos sowie die Möglichkeit, die Einnahmen aus der CO2-Steuer sozial ausgewogen wieder auszuschütten, thematisiert. 

Die Belastung durch eine solche CO2-Bepreisung würde sich vermutlich zunächst im Wärme- und Verkehrssektor auswirken. Verteuern würden sich beispielsweise Benzin, Heizöl, Gas und Kohle. Betroffen wären hiervon u.a. also Unternehmen, aber auch Privatpersonen, die viel heizen müssen, z.B. wegen spezifischer Prozesse oder aufgrund von schlecht gedämmten Immobilien, sowie Unternehmen, die eine große LKW-Flotte betreiben.

Konkrete politische Maßnahmen zur Umsetzung oder Gesetzesentwürfe zu einer künftigen CO2-Bepreisung gibt es bislang noch nicht. Dennoch sollten Unternehmen mit einem hohen Einsatz von Heiz- und Kraftstoffen, die bislang noch nicht in den EU-ETS einbezogen sind, die Diskussion aufmerksam verfolgen.