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Der BDEW hat heute die Ausrufung der Frühwarnstufe im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage gefordert.

In einer Pressemitteilung forderte der BDEW die Bundesregierung am 24.03. 2022 auf, die Notfallstufe im nationalen Notfallplan Gas auszurufen. Die Gründe hierfür schildert er in seiner Pressemitteilung.

Die sog. Notfallstufe ist die erste von drei möglichen Stufen, die der nationale Notfallplan Gas im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage vorsieht (RGC berichtete). Alle drei Stufen müssen hoheitlich ausgerufen werden.

Laut Presseberichten hat das BMWi heute Nachmittag schon mitgeteilt, dass es diesen Schritt noch nicht gehen will.


Und was, wenn die Bundesregierung doch die Frühwarnstufe ausruft?

Gaslieferanten und Netzbetreiber müssen zunächst netzbezogene und marktbasierte Maßnahmen ergreifen (z.B. unterbrechbare Verträge nutzen), um einem drohenden Gasmangel entgegenzuwirken bzw. dessen Folgen abzufangen. Auf der Frühwarnstufe und der Alarmstufe genügen diese Maßnahmen noch, um alle Bedarfe zu decken. Erst auf der Notfallstufe wird das dann zu knappe Gut Gas ggf. hoheitlich verteilt (z.B. über Abschaltungen).

Darüber, was energieintensive Unternehmen nun zu veranlassen haben, sprechen wir mit Ihnen in unserem RGC-Fokus: Energieversorgung in der Krise – Kündigungen, Insolvenzen, Gasmangel. Weiter Informationen finden Sie hier.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz