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Ausstieg aus Verbrenner-Motoren und deutliche CO2-Reduktion bis 2030 gefordert.

Wie von uns hier berichtet, hatten Umweltverbände VW und weitere deutsche Automobilkonzerne aufgefordert, sich zu verpflichten, bereits bis zum Jahr 2030 aus den klimaschädlichen Verbrenner-Motoren auszusteigen. Das sind fünf Jahre früher, als es in den Zielsetzungen der EU vorgesehen ist. Außerdem sollen sie ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 2018 senken.

VW ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Es argumentiert u.a., 35 Milliarden Euro bis 2025 in die Elektromobilität investieren zu wollen. Außerdem habe sich das Unternehmen als erster Automobilhersteller 2018 klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt. Es strebe zudem das Ziel an, bis spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral zu.

Das genügte den Umweltverbänden nicht. Zwei Geschäftsführer von Greenpeace und eine Klimaaktivistin haben gegen VW Klage vor dem LG Braunschweig eingelegt. Die Klageforderungen sind die gleichen, wie im vorherigen Aufforderungsschreiben. Die Kläger begründen ihre Forderung damit, dass sie sich durch das Geschäftsmodell von VW in ihren Freiheits- und Eigentumsrechten bedroht sehen.

Die Klimaschützer äußern sich zum Ausgang des Verfahrens wegen des Shell-Urteils des Bezirksgerichts in Den Haag und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz optimistisch.

Objektiv betrachtet gibt es aber erhebliche Unterschiede zu den genannten Entscheidungen und der Klage vor dem LG Braunschweig. Die Klage gegen Shell vor dem Bezirksgericht in Den Haag war nur zulässig, weil es in den Niederlanden eine Art Verbandsklagerecht in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, zu dem das Pariser Klimaabkommen zählt. Das deutsche Recht kennt ein solches Klagerecht nicht. Das Bundesverfassungsrecht hat die Verfassungskonformität eines Gesetzes überprüft und nicht über individuelle Forderungen geurteilt.

Sollte das LG Braunschweig die Klage gleichwohl als zulässig betrachten, müssten die Kläger nachweisen, dass „das Geschäftsmodell von VW“ tatsächlich kausal für die von ihnen behauptete Bedrohung ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte ist. Ob das gelingen kann, ist sehr fraglich.

In den heutigen Zeiten ist es dennoch schwer vorherzusagen, welchen Beitrag die Gerichte zum Klimaschutz als „ Green Judgement“ leisten werden und welche rechtlichen Spielräume sie hierfür nutzen. Derartige Klagen müssen also ernst genommen werden.

Das zeigt auch die Klage des peruanischen Bergbauers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE, welche es immerhin in die Beweisaufnahme beim OLG Hamm geschafft hat. Seit 2015 klagt Saúl Luciano Lliuya – unterstützt von Germanwatch – gegen RWE. Klagegrund: RWE heize mit seinem Kohlestrom die Erderwärmung buchstäblich an. Dadurch werde ein Gletschersee oberhalb seines Heimatortes (Huaraz) immer voller. Infolgedessen wachse das Risiko einer Überflutung – auch seines Hauses.

Es ist damit zu rechnen, dass die Klage gegen VW kein Einzelfall bleiben wird. Andere Automobilkonzerne und Industrieunternehmen aus anderen Branchen werden folgen. Ob das jedoch den Klimaschutz tatsächlich voranbringen wird, darf angezweifelt werden. Beim Klimaschutz handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Diese lässt sich nur mit technischem Fortschritt, Strategien und klaren politischen Vorgaben meistern. All das können Gerichte nicht liefern.

Schließlich werden durch die drohenden Klagen in den Unternehmen wichtige Kapazitäten und Ressourcen verbraucht, die besser zur klimafreundlichen Transformation, als zum Coaching mit Großkanzleien zur potenziellen Klageverteidigung eingesetzt werden sollten.

Autor: Prof. Dr. Kai Gent

Kein verspäteter April-Scherz: Forschern ist es gelungen, CO2-neutral flüssigen Treibstoff aus Sonne und Luft herzustellen!

Was zunächst wie ein April-Scherz klingt, stellt sich als Realität heraus. Auf dem Dach des Maschinenlaboratoriums der ETH Zürich steht eine Mini-Raffinerie, in der synthetische flüssige Treibstoffe hergestellt werden können. Die Herstellung erfolgt vollkommen CO2-neutral, weil nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor der Luft entnommen wurde.

Wie geht das? Aus der Luft wird unter Einsatz von Sonnenenergie CO2 durch Spaltung entnommen und unter Verbindung mit Wasser Syngas gewonnen. Das Syngas kann dann anschließend weiter zu Kerosin, Methanol oder anderen Kohlenwasserstoffen verarbeitet werden. Dieser Energiegewinnungsprozess könnte damit besonders für die Luft- und Schifffahrt von großer Bedeutung sein.

Die Schweizer Wissenschaftler bezeichnen ihren Prozess als industriereif. Die Forscher sind davon überzeugt, dass eine Solaranlage größeren Ausmaßes, z. B. zur Größe etwa eines Drittels der Mojave-Wüste, den Treibstoffbedarf der gesamten Luftfahrt abdecken könne. Die neue Technologie sei sehr vielversprechend und mit Hilfe von Subventionen schnell realisierbar.

Weitere Details gibt es hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Stefanie Blau

Die von Prof. Gent moderierte Veranstaltung war ein großer Erfolg!

Wie wir hier berichtet hatten, durfte Herr Prof. Gent die 5. Jahresveranstaltung der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke am 22. September 2021 moderieren, die die Deutsche Energieagentur (dena) organisierte.

Die Veranstaltung war ein großer Erfolg: Unter dem Motto „Wege zur Klimaneutralität in Unternehmen bestreiten“ tauschten sich über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den neuen Themen der Netzwerkinitiative sowie den Erfahrungen aus der Netzwerkarbeit aus.

Die offizielle Begrüßung erfolgte durch Ulrich Benterbusch, Leiter der Unterabteilung IIB Energieeffizienz, gasförmige Energieträger und Wärmenetze im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Berthold Goeke, Leiter der Unterabteilung IK III Klimaschutzpolitik im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Danach gab Steffen Joest in seiner Rolle als Leiter der Geschäftsstelle der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke einen Überblick über die Initiative, ihre Aktivitäten und die Neuerungen im Rahmen der Verlängerung. Anschließend beinhaltete das Programm der digitalen Veranstaltung vormittags und nachmittags jeweils fünf parallele, fachliche Workshops zu verschiedensten Aspekten der Netzwerkarbeit.

Ein Highlight der Jahresveranstaltung war erneut die digitale Ehrung von drei Netzwerken für ihre herausragende Netzwerkarbeit im letzten Jahr. Stellvertretend für das „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz-Netzwerk (4E-Netzwerk)“ nahm Harald Metzger von der Canon Production Printing Germany GmbH & Co. KG die Ehrung für innovative Netzwerkarbeit während der Corona-Pandemie entgegen. Für herausragende Öffentlichkeitsarbeit im Energieeffizienz-Netzwerk nahmen Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH und Dr. Gregor Weber, Entwickler und Leiter der Netzwerke, stellvertretend für alle Netzwerke des „ecoistics EffNaNet Ford“ – Netzwerks die Ehrung entgegen. Abschließend wurde das „Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk Fernwärme 3.0“ des AGFW für „kontinuierliche Netzwerkarbeit, bereits in der dritten Runde“ ausgezeichnet. Bernd Bodlin von der Stadtwerke Gotha GmbH nahm stellvertretend für das Netzwerk und seine elf weiteren Teilnehmer die Urkunde entgegen.

Abgerundet wurde der Konferenztag mit zwei Impulsvorträgen zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen in der EU sowie zur Novellierung des Bundesförderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Anschließend verabschiedete der Moderator Prof. Dr. Kai Gent, der mit viel Engagement und Charme durch das spannende und lehrreiche Programm geleitet hatte, das Publikum in den Feierabend.

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Nach dem Videoschnitt wird die Aufzeichnung u.a. auch in unserer Mediathek bereitgestellt.

Sie können sich zu dem Event mit erwarteten 300 Teilnehmern kostenfrei anmelden!

Viele unserer Mandanten sind in der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke engagiert, wie z.B. einem REGINEE-Netzwerk des VEA. Inhaltlich wurden die Effizienznetzwerke inzwischen um Themen wie Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit erweitert.

Die dena veranstaltet zu den Netzwerken am 22. September 2021 die 5. Jahresveranstaltung mit interessanten Impulsvorträgen und abwechslungsreichen fachlichen Workshops. Dabei werden Klimaschutzthemen aufgegriffen, ohne dabei das Thema Energieeffizienz zu vernachlässigen.
Prof. Gent hat die Ehre, diese Veranstaltung zu moderieren. Den Ausschlag hat hierfür die führende energie- und klimarechtliche Beratung von Unternehmen gegeben, die auch die Redaktion des JUVE-Handbuchs für Wirtschaftskanzleien veranlasst hat, RGC für den JUVE-Award „Kanzlei des Jahres im Bereich Regulierte Industrie“ zu nominieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und es können sich auch Unternehmen anmelden, die (bisher) nicht Effizienz-Netzwerk angehörten. Unter dem folgenden Link finden Sie das Programm und die Anmeldung zur Veranstaltung.

Während der Veranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit, im Rahmen der digitalen Messe mit Netzwerkakteuren und Unternehmen ins Gespräch zu kommen. Für Kurzentschlossene kann die dena auch noch kurzfristig weitere digitalen Messestände einrichten. Melden Sie sich bei Interesse gern unter info@effizienznetzwerke.org, wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihr Unternehmen präsentieren möchten.

Wir bedanken uns für Ihr großartiges Feedback zu unserer Auftaktveranstaltung!

Gestern fand die Auftaktveranstaltung zu unserem neuen Netzwerk „RGC Praxisforum Zukunft: CO2-freie Gestaltung von Versorgungs- und Produktionskonzepten“ statt. Rund 300 Vertreter des Mittelstandes bis hin zu Großindustrie sowie zahlreiche Fachverbände waren dabei. Nicht nur die große Teilnehmerzahl, sondern auch die vielen Frage- und Diskussionsbeiträge zeigen, welche Bedeutung das Klimarecht für die Unternehmen hat.

Die Veranstaltung eröffnete Prof. Gent, der den Weg in eine klimaneutrale Zukunft als alternativlos beschrieb und den Unternehmen das Angebot unterbreitete, in dem neuen Netzwerk regelmäßig die „Regelungsflut“ im Klimabereich zu ordnen, Handlungstipps zu geben und gemeinsam mit Mandanten Praxislösungen zu präsentieren.

Danach folgte ein Update zur Gesetzgebung und Rechtsprechung. RAin Michelle Hoyer informierte in Ihrem gelungenen Vortragsdebüt u.a. über die Inhalte und Folgen des Beschlusses des BVerfG zum Klimaschutzgesetz und das Shell-Urteil. Prof. Gent bewertete danach kritisch den Entwurf einer Definition zum grünen Wasserstoff und warnte vor den verheerenden Folgen, die viele BesAR-Unternehmen treffen könnten, wenn die EU-KOM die derzeit konsultierten Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (KUEBLL / CEEAG) unverändert anwenden würde.  
 
Sodann folgte der erste Gastbeitrag. Hier stellte Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht den Europäischen Green Deal vor und ging darauf ein, was auf die Wirtschaft zukommen wird. Dann ging es um nationalen Emissionshandel. Prof. Gent gab Anwendungstipps zum BEHG und BECV, bei welchem auch der praktische RGC-BECV-Rechner vorgestellt wurde.

Dem schloss sich ein weiterer Gastbeitrag an, in Form eines Praxisberichts zur nachträglichen Anerkennung eines (Teil-)Sektors als beihilfeberechtigt gemäß BECV vom Geschäftsführer des Bundesfachverbands landwirtschaftlicher Trocknungen Deutschland e.V., Sebastian Proske.

Daraufhin informierte RAin Aletta Gerst in einem Vortrag über Gestaltungs- und Vermarktungsoptionen bei Photovoltaik-Projekten. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen zukunftsweisen Praxisbericht zur Errichtung von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen von dem Geschäftsführer der Hülskens Holding GmbH & Co. KG, Dr. Markus Kohl. Den Abschluss fand die Veranstaltung mit einer Frage- und Diskussionsrunde, bei der wir uns über eine sehr rege Beteiligung freuen konnten.

Wer die Veranstaltung verpasst hat, hat die Möglichkeit, sich diese als Aufzeichnung über unsere RGC Manager App oder das RGC Manager Portal anzusehen. Den Zugang stellt Ihnen gern Maria Drefs zur Verfügung (drefs@ritter-gent.de).

Die nächste Netzwerkveranstaltung findet am 1. Oktober 2021 statt, zu welcher Sie sich hier anmelden können.

Wir freuen uns am 17.Juni 2021 auf mehr als 200 Teilnehmer!

Am 17. Juni 2021 findet die kostenfreie Auftaktveranstaltung zu unserem neuen Netzwerk „RGC Praxisforum Zukunft: CO2-neutrale Gestaltung von Versorgungs- und Produktionskonzepten“ statt. Zu unserer Online-Veranstaltung haben sich mehr als 200 Teilnehmer angemeldet.

Über dieses überragende Feedback freuen wir uns sehr! Dies bestätigt den Eindruck aus unserer Beratungspraxis: Das Klimathema steht bei unseren Mandanten (zu recht!) an höchster Stelle.

Bis einschließlich Montag, den 14. Juni 2021, ist die Anmeldung auf unserer #RGC-TOP-Klimawebseite noch geöffnet.

Hier sind die Themen zu der Auftaktveranstaltung:
 

  • Update Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Überblick Klimaschutzprogramme: Was kommt auf die Wirtschaft zu?
  • Handling BEHG als Kunde, Einsparung der nationalen CO2-Belastungen nach der BECV
  • Gestaltungsmöglichkeiten PV-Projekte
  • Praxisberichte zur nachträglichen Sektorenanerkennung (BECV) und zu schwimmenden PV-Anlagen (mit Nutzung des Stroms zur H2-Erzeugung – mehr Zukunft geht nicht!)
     

Gast-Referenten: Stiftung Umweltenergierecht, Bundesfachverb. landwirtschaftlicher Trochnungswerke (BLTD), Hülskens

Preis im BEHG soll auf 60 €/t CO2 steigen

Wie wir hier berichteten, hatten sich die GRÜNEN im EU-Parlament für eine massive Anhebung der CO2-Preise auf 150 €/t CO2 für den EU-Emissionsscheinhandel (EU-ETS) ausgesprochen. Jetzt zieht die Kanzlerkandidatin der GRÜNEN, Annalena Baerbock, auch auf nationaler Ebene nach. Sie fordert bei einer Wahlkampfveranstaltung in der letzten Woche einen CO2-Preis für den nationalen CO2-Handel von 60 €/t CO2. Zum Ausgleich sollen betroffene Familien ein „Energiegeld“ von 75 € pro Jahr und Kopf bekommen. Ob sie auch einen Ausgleich für die Industrie in Aussicht gestellt hat, ist uns nicht bekannt.

Wir haben schon mehrfach prognostiziert, dass wir nach der Bundestagswahl eine deutliche Steigerung des nationalen CO2-Preises für höchstwahrscheinlich halten. Ein „Weiter so“ kann es für die Industrie mit einem solchen Preis nicht geben. Die Minderung von CO2-Emissionen wird zum ökonomischen Muss!

Wer wissen möchte, wie hoch seine Belastungen bei einem CO2-Preis von 60 € oder 150 € ausfallen, kann dies mit unserem RGC-BECV-Rechner auf unserer Klimawebseite „#RGC-TOPKlima ermitteln. Ebenso können Sie dort Ihre potenziellen Beihilfezahlungen aus der BECV berechnen. Die Unternehmen, die nach der BECV noch nicht beihilfeberechtigt sind, sollten dringend die Möglichkeit einer nachträglichen Anerkennung ihres (Teil-)Sektors prüfen. Hierzu führen wir schon mit einigen Fachverbänden Gespräche und bereiten bereits erste Anträge vor.

Die Gerichte machen Druck beim Klimaschutz!

Shell wurde gestern von einem Bezirksgericht in Den Haag verurteilt, seine Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent zu verringern. Laut dem Gericht müsse Shell seinen Beitrag „im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel“ leisten, denn es trage mit seinem Geschäft zu den „schlimmen“ Folgen des Klimawandels für die Bevölkerung bei und sei „verantwortlich“ für enorme Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen.

Nach dem schon als historisch eingeschätzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz kommt nun ein weiterer Paukenschlag der Justiz, die beim Klimaschutz eine zunehmend führende Rolle einnimmt. Erstmalig wurde ein Konzern dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele aus dem Pariser Klimaabkommen mit konkreten Maßgaben umzusetzen. Shell konnte sich nicht erfolgreich damit verteidigen, bereits intern einen Plan beschlossen zu haben, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2016 bis 2030 um 20 %, bis 2035 um 45 % und bis 2050 schließlich um 100% zu verringern.  Diese Pläne sind dem Gericht zu vage und nicht ausreichend.

Geklagt haben sieben Umweltverbände, die durch 17.000 Bürger unterstützt werden. Die Klage ist möglich, weil es in den Niederlanden eine Art Verbandsklagerecht in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, zu dem das Pariser Klimaabkommen zählt. Das deutsche Recht kennt ein solches Klagerecht nicht. Es handelt sich um ein Urteil erster Instanz und Shell hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.  

Das Urteil aus Den Haag zeigt, dass die Industrie einen zügigen Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele leisten muss. Aber aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass die deutsche Wirtschaft intensiv dabei ist, die Möglichkeiten von CO2-Reduzierungen zu ermitteln und sich bereits zahlreiche Projekte in der Planung befinden. Eine Verweigerungshaltung der Industrie im Hinblick auf den Klimaschutz gibt es hierzulande sicher nicht. Das Urteil sollte aber als Fingerzeig verstanden werden, diese Projekte auch schnellstmöglich umzusetzen. Schnellstmöglich muss dabei jedoch heißen, die Produktion auch in Deutschland und Europa zu erhalten. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn Konzerne ihre Produktion ins Ausland mit geringeren Klimaschutzvorgaben verlagern oder zwangsweise ihre CO2-intensiven Spaten an russische oder chinesische Unternehmen veräußern müssen.

Ein vorbildliches Projekt planen z.B. BP, Evonik und weitere Unternehmen, indem sie federführend die Errichtung eines Wasserstoffnetzes mit dem Ziel der Dekarbonisierung vorantreiben. Details zu dem „GetH2-Projekt“ können Sie hierzu in unserem Mandanteninterview erfahren, welches als Video in unserer Mediathek kostenfrei bereitsteht.

Zudem können wir Ihnen nur erneut die Teilnahme an unserem Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft: CO2-neutrale Gestaltung von Versorgungs- und Produktionskonzepten“ ans Herz legen, welches am 17. Juni 2021 mit einer kostenfreien Auftaktveranstaltung startet. Infos finden Sie hierzu auf unserer #RGC-TOPKlima-Webseite.   

Start mit kostenfreier Auftaktveranstaltung am 17. Juni 2021

Nach dem BVerfG-Urteil werden die Ziele im Klimaschutzgesetz verschärft und mit hoher Wahrscheinlichkeit für den nationalen Emissionshandel höhere CO2-Preise für die nächsten Jahre festgeschrieben. Wir prognostizieren zudem, dass energierechtliche Privilegien zukünftig – nach dem Vorbild des § 11 BECV – als Gegenleistung Investitionen in CO2-Einsparmaßnahmen voraussetzen werden. Den Anfang könnte schon das novellierte StromStG machen.

Eine CO2-neutrale Zukunft ist für alle Unternehmen damit alternativlos. Wie Sie wissen, haben wir es uns zur besonderen Aufgabe gemacht, unsere Mandanten auf dem fordernden Weg dorthin mit Rat und Tat zu begleiten. Täglich beraten wir diese bereits bei der Umsetzung neuer Klimaschutzmaßnahmen (Brennstoffumstellung, H2-, PV- und Biomasse-Projekte, E-Mobilität, Speicher, BEHG/BECV, BImSchG etc.). Zusätzlich rufen wir nun für Sie das Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft: CO2-neutrale Versorgungs- und Produktionskonzepte“ ins Leben.

Was passiert in dem Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft“?

In unserem Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft“ arbeiten wir für die beteiligten Unternehmen regelmäßig die praxisrelevanten Entwicklungen aus dem Energie-, Umwelt und Klimarecht auf und bieten ihnen die Möglichkeit zum Wissensaustausch. Dabei haben wir die Gestaltung CO2-neutraler Versorgungs- und Produktionskonzepte im Fokus. Den jährlichen Rahmen bilden drei Veranstaltungen (zwei Onlineworkshops und unser traditionelles RGC-Kanzleiforum).

Welche Themen erwarten mich bei der Auftaktveranstaltung?

Die Auftaktveranstaltung findet kostenfrei online am 17. Juni 2021 statt. Wir planen folgende Themen:

  • Update: Gesetzgebung und Rechtsprechung, RGC
  • Was kommt auf die Wirtschaft zu? Die diversen Klimaschutzprogramme im Überblick, Stiftung Umweltenergierecht
  • Rechtsicherer Umgang mit dem BEHG als Kunde und Möglichkeiten zur Senkung der nationalen CO2-Belastungen im Rahmen der BECV, RGC
  • Praxisbericht: Nachträgliche Anerkennung eines (Teil-)Sektors als beihilfeberechtigt gemäß BECV, BLTD
  • Gestaltungs- und Vermarktungsoptionen bei PV-Projekten, RGC
  • Praxisbericht: Errichtung von schwimmenden PV-Anlagen, Hülskens  

Wo finde ich weitere Infos?

Weitere Informationen zu unserem neuen Netzwerk und der Auftaktveranstaltung finden Sie auf unserer Klimaseite „#RGCTOP-Klima“.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

Preise von 150 €/t bis 2030 und von 195 €/t bis 2035 werden genannt!

Die Grünen haben im EU-Parlament einen Plan zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele vorgelegt. Das wesentliche Mittel soll eine drastische Erhöhung der CO2-Preise im Rahmen des Europäischen Emissionsscheinhandels (EU-ETS) sein, der im deutschen Recht seine Rechtsgrundlage im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) hat. Mit dieser Maßnahme sollen die Kohlekraftwerke aus dem Markt gedrängt und der Umstieg auf Erneuerbare Energien sichergestellt werden.

Der Grünen-Abgeordnete Michael Bloss wird mit Preisforderungen von 150 €/t CO2 bis 2030 und von 195 €/t CO2 bis Mitte der 2030er Jahre zitiert. Außerdem soll ein Mindestpreis von 50 €/t CO2 festgeschrieben werden. Der aktuelle europäische CO2-Preis liegt bei rd. 57 €/t CO2.

Diese Preiserhöhungen würden unmittelbar die dem TEHG unterliegenden Großanlagen hart treffen. Sicher dürfte aber auch sein, dass von derartigen Erhöhungen mittelbar auch der nationale CO2-Preis im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) kräftig angeheizt würde. Diese Forderungen könnten zudem einen ersten Ausblick auf die Energiepolitik nach der nächsten Bundestagswahl geben.

Wir haben schon mehrfach berichtet, dass wir mit deutlichen Steigerungen beim CO2-Preis rechnen und empfehlen allen Unternehmen dringend, sich hierauf einzustellen. Die bisherigen auf fossilen Brennstoffen basierenden Versorgungskonzepte werden keine Zukunft haben.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir das Netzwerk RGC-Praxisforum Zukunft gegründet, welches CO2-neutrale Versorgungs- und Produktionskonzepte im Fokus hat. Unsere kostenfreie Auftaktveranstaltung findet hierzu am 17. Juni 2021 statt. Mehr erfahren können Sie hierzu auf unserer #RGC-TOPKlima-Webseite.