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Seit dem 1. Oktober dieses Jahres gibt es in Deutschland ein einheitliches Marktgebiet für Gas. Ein neuer Abschnitt in der Geschichte der Gaswirtschaft in Deutschland beginnt und bringt einige Veränderungen.

Auf Grundlage der Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung im Jahr 2017 wurde an der Bildung eines einheitlichen Marktgebietes in Deutschland gearbeitet (RGC berichtete). Mit der Zusammenlegung der bisherigen Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL Balancing Services GmbH (GASPOOL) und NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) wurde nun der finale Schritt getan.

Seit dem 1. Juni 2021 sind die beiden Unternehmen bereits gesellschaftlich in der GASPOOL aufgegangen und in Trading Hub Europe GmbH (THE) umbenannt worden. Die THE betreibt nun seit dem 1. Oktober 2021 das gesamte Marktgebiet.

Für die Marktteilnehmer erhofft man sich dadurch insbesondere Vorteile im Hinblick auf einen vereinfachten Netzzugang und vereinfachte Prozesse. Diese sollen beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass sich Kunden-, Daten- und VHP-Portale an den Marktpartner orientieren werden.

Da es nur noch einen Marktgebietsverantwortlichen gibt, werden Abstimmungsprozesse vereinfacht und Bilanzkreisverantwortliche müssen zukünftig nur noch einen Bilanzkreisvertrag abschließen. Zudem sollen einheitliche deutschlandweite Preise, zum Beispiel für Entgelte und Umlagen, realisiert werden. Ein Abschluss neuer Bilanzverträge ist nicht notwendig, da bestehende Vertragsbeziehungen auf die THE übergegangen sind. Dennoch können sich Änderungen in den Verträgen, insbesondere im Hinblick auf Bezüge zu den Marktgebieten und den Bilanzkreisen ergeben.

Der THE wirbt mit einer möglichen Preissenkung durch das einheitliche Marktgebiet. Kritische Stimmen halten jedoch auch einen weiteren Preisanstieg für möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preissituation tatsächlich entwickelt.

Als Folge der Änderung fordern immer mehr Gaslieferanten die Unterzeichnung von Vertragsnachträgen durch ihre Kunden. Diese Vertragsnachträge sollten Sie jedoch keinesfalls voreilig unterzeichnen. Vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie vollumfänglich mit allen Inhalten des Nachtrags einverstanden sind. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern bei der Prüfung solcher Vertragsnachträge.