Klimapaket gefährdet Eigenerzeuger und Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung
Dringender Handlungsbedarf für Gesetzgeber und energieintensive Unternehmen
Eine CO2-reduzierte Produktion ist ein Muss! Die Aktivitäten des Gesetzgebers zur Erreichung der Klimaziele sind richtig und müssen mit allen Kräften unterstützt werden. Die gesetzlichen Maßnahmen müssen jedoch so gestaltet werden, dass sie auch von energieintensiven Unternehmen bewältigt werden können.
Unmittelbar betroffen von den kommenden CO2-Preisen sind zunächst Unternehmen, die fossile Brennstoffe entweder für ihre Prozesse oder zur Wärme- und Stromerzeugung nutzen, also insbesondere Betreiber von KWK-Eigenerzeugungsanlagen. Aber auch Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung können indirekt betroffen sein. Es wäre aber keinem geholfen, wenn die Unternehmen wegen Überbelastungen ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren, ihre Produktion in Länder mit geringeren CO2-Vorgaben verlagern oder ihre Investitionen in hocheffiziente Eigenerzeugungskonzepte zum strandet investment werden. Eine Klimapolitik, die global CO2 einsparen will, muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen also mit berücksichtigen.
Das Klimapaket wird diesen Anforderungen noch nicht gerecht. Es enthält ein undurchsichtiges Dickicht von Maßnahmen, die massive, teilweise existenzielle Auswirkungen auf energieintensive Unternehmen haben. Das ist bisher nur wenigen Unternehmen bewusst und wird politisch nicht ausreichend diskutiert.
- Zunächst ist völlig unklar, welchen Inhalt die Sofortprogramme haben werden, die nach dem Klimaschutzgesetz im Fall des Nichterreichens der Klimaziele binnen dreier Monaten umzusetzen sind. Müssen die Unternehmen im Ernstfall sogar mit Beschränkungen bei CO2-lastigen Produktionen rechnen?
- Außerdem gefährdet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Eigenerzeugungskonzepte durch steigende Brennstoffpreise wie z. B. für Erdgas und durch die angekündigte Senkung der EEG-Umlage reduzieren sich zugleich die Vorteile gegenüber einem Ankauf von Strom.
- Hinzu kommt, dass eine fallende EEG-Umlage für Nutzer der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) einen negativen Einfluss auf die Stromkostenintensität haben und im Zweifel zum Wegfall der Entlastung führen kann. Das sind Effekte der – im Übrigen sehr zu begrüßenden – Verringerung der EEG-Umlage, die nicht übersehen werden dürfen.
Einen systemischen Schutz sieht das aktuelle Klimapaket für energieintensive Unternehmen nicht vor. Es gibt zwar eine Härtefallklausel in § 11 Abs. 1 BEHG. Diese dürfte aber nur in extremen Einzelfällen greifen. Im Weiteren beschränkt sich das Gesetz im Wesentlichen auf Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die zum einen Doppelbelastungen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel vermeiden sollen und zum anderen die vorrangige finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen vorsehen.
Übergangsvorschriften zur Sicherung bestehender Versorgungskonzepte mit BesAR-Entlastung oder Eigenerzeugung lassen sich nicht finden. Betroffen sind hiervon nicht nur die Großindustrie, sondern gerade auch der Mittelstand und öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, die in großer Zahl hocheffiziente KWK-Eigenerzeugungsanlagen betreiben.
Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber muss bei der endgültigen Ausgestaltung des Klimapakets dafür Sorge tragen, dass auch die Belange der energieintensiven Unternehmen berücksichtigt sind.
Hierzu möchten wir als Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN, die rd. 3.500 Unternehmen mit hohem Energiebedarf aus Mittelstand und Großindustrie im Energie- und Umweltrecht berät, und der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) einen Beitrag leisten und veranstalten den „VEA/RGC Klimakongress 2020“ am 12./13. Mai 2020 in Berlin. Der Kongress hat das Ziel, den Unternehmen strukturiert darzustellen, was auf sie zukommt, und ihnen Optionen zur klimafreundlichen Umgestaltung ihrer Versorgungskonzepte aufzuzeigen. Außerdem möchten wir den am Kongress teilnehmenden Vertretern der Politik verdeutlichen, dass energieintensive Unternehmen (zumindest übergangsweise) auf Kompensationen angewiesen sind. Das kann nur gelingen, wenn zahlreiche Unternehmen unserer Bitte folgen, am 12./13. Mai 2020 zu unserem Kongress nach Berlin zu kommen und das Angebot zum Austausch mit der Politik nutzen!