Achtung beim Abschluss von (Rest-)Stromlieferverträgen bei PPA-Plänen

Wer zukünftig mit PPAs plant, muss mit seinem (Rest-)Stromlieferanten ein neues, modernes Stromlieferkonzept erarbeiten und vertraglich abbilden!

Wir bekommen gerade viele (Rest-)Stromlieferverträge zur Prüfung auf den Tisch. Es handelt sich häufig um klassische Tranchen-Stromlieferträge. Diese sind unverändert für die Unternehmen tauglich, die eine Versorgung von einem Lieferanten anstreben. Ganz anders sieht es jedoch für die Unternehmen aus, die in ihr Versorgungskonzept Grünstromlieferungen über PPAs einbeziehen möchten. Kommen PPAs dazu, bedarf es eines neuen, modernen Stromlieferkonzepts. 

Dies liegt daran, dass bei der Einbindung von PPAs 

  • eine viel höhere Mengen-Flexibilität,
  • bei größeren Restmengen die Möglichkeit zum Einkauf von Börsenstandardprodukten,
  • eine klare Aufgabenverteilung beim Bilanzkreismanagement und den vorzunehmen Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen,
  • die Absicherung von gekoppelten Lieferungen von Herkunftsnachweisen,
  • die Option zur Weitervermarktung von PPA-Mengen und Herkunftsnachweisen,
  • die Abwicklung des Redispatch,
  • der Umgang mit und die Abwicklung von Stillständen der PPA-Anlagen z. B. bei negativen Spotmarktpreisen,
  • die Vermarktung von Überschussmengen,
  • die Einbindung von Direktvermarktern (entweder personenidentisch mit dem (Rest-)Stromlieferanten oder eines dritten Dienstleisters),
  • ganz neue Dienstleistungs- und Abwicklungsentgelte,
  • etc.

zu regeln sind. All diese Dinge bilden die herkömmlichen (Tranchen-)Stromlieferverträge nicht ab. 

Wir empfehlen daher dringend, bei PPA-Plänen nicht nur mit den PPA-Anbietern zu verhandeln, sondern von vornherein den aktuellen oder zukünftigen (Rest-)Stromlieferanten in die Planungen mit einzubeziehen. Problematisch ist dabei, dass nach unserer Erfahrung die meisten (Rest-)Stromlieferanten auf die neuen Anforderungen einer Belieferung mit PPAs nicht vorbereitet sind. Es gibt kaum ausgearbeitete, den Bedürfnissen von PPA-Industriebezügen genügende Musterverträge. Diese müssen erst gemeinsam erarbeitet werden. In unserer umfangreichen PPA-Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass hierfür ein Workshop mit dem (Rest-)Stromlieferanten am zielführendsten ist.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                Yvonne Hanke
                Aletta Gerst